Die Ortsbeiräte und Ortsämter werden zu Stadtbezirksbeiräten und Stadtbezirksämtern, nachdem die vom Stadtrat beschlossene Hauptsatzungsänderung am 14. September in Kraft getreten ist. Doch hinter vielen neuen Bezeichnungen steckt noch weit mehr. Dresdens Ordnungsbürgermeister Detlef Sittel (CDU) erläutert die konkreten Folgen für die Dresdner: „Nicht nur mitreden, sondern selbständig entscheiden – das ist das Thema der Stunde. Aktuell werden Bezeichnungen geändert. Neue Aufgaben kommen in Kürze dazu.“
Mehr Partizipation
Die Hauptsatzungsänderung bietet die Chance, dass sich die Bevölkerung vor Ort nicht nur mit Hinweisen einbringen, sondern in zahlreichen Fällen direkt selbst entscheiden kann. „Derzeit laufen die Vorbereitungen, dass alle Stadtbezirksbeiräte die neuen Aufgaben ab 1. Januar 2019 wahrnehmen können. Die letzten notwendigen Beschlüsse hierzu wird der Stadtrat voraussichtlich am 13. Dezember treffen. Bis dahin werden die offenen Punkte mit den Ortschaftsräten und bisherigen Ortsbeiräten geklärt“, so Sittel.
Konkrete Aufgaben noch in der Absprache
Beraten wird derzeit unter anderem, wie und welche Aufgaben ganz konkret von den Stadtbezirksbeiräten vor Ort wahrgenommen werden und wie die neue Förderrichtlinie der Stadtbezirke aussehen wird. So entscheiden die Stadtbezirksbeiräte ab 1. Januar 2019 zum Beispiel, welche örtliche Straße zuerst umgebaut wird. Sie haben auch zu bestimmen, was mit Grünanlagen vor Ort oder lokaler Vereins- und Veranstaltungsförderung wird. Dafür werden die Stadtbezirksbeiräte über deutlich mehr Haushaltsmittel entscheiden als bisher. „Der Haushalt 2019/2020 ist zwar noch nicht beschlossen, ich gehe aber davon aus, dass den Stadtbezirksbeiräten mindestens fünf Millionen Euro direkt und acht Millionen Euro indirekt bereitgestellt werden. Das letzte Wort hierzu hat aber der Stadtrat, der die konkreten Summen festlegt.“, so Sittel ergänzend.
Direktwahl der Ortsvorsteher
Daneben laufen die Vorbereitungen, nicht nur die künftigen Entscheidungen zügig umzusetzen, sondern auch die Wahl der Stadtbezirksbeiräte zu ermöglichen. Während für eine Übergangszeit die Aufgaben von den derzeit vom Stadtrat bestellten Mitgliedern der Ortsbeiräte wahrgenommen werden, werden mit der nächsten Kommunalwahl am 26. Mai 2019 die Stadtbezirksbeiräte direkt gewählt. „Vom Volk direkt gewählt, das Volk repräsentieren und sodann für dieses entscheiden. Das ist gelebte Beteiligung und Demokratie“, so der Ordnungsbürgermeister abschließend.
Neue Bezeichnungen und Änderungen
bisherige Bezeichnung (bis 13. September 2018) |
neue Bezeichnung (ab 14. September 2018) |
Ortsbeirat | Stadtbezirksbeirat |
Ortsamtsbereich | Stadtbezirk |
Ortsamt = örtliche Verwaltungsstelle |
Stadtbezirksamt = örtliche Verwaltungsstelle |
Ortsamtsleiter | Stadtbezirksamtsleiter |
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