Dresdens Studenten erhalten Umzugsbeihilfe – auch 2019

Die 150 Euro Umzugsbeihilfe soll den Studenten in Dresden den Schritt erleichtern, sich auch komplett in der Landeshauptstadt anzumelden. (Foto: pixabay)
Die 150 Euro Umzugsbeihilfe soll den Studenten in Dresden den Schritt erleichtern, sich auch komplett in der Landeshauptstadt anzumelden. (Foto: pixabay)

Auch im Jahr 2019 erhalten Studenten in Dresden eine Umzugsbeihilfe, wenn sie von außerhalb nach Dresden zuziehen. Die Zahlung in Höhe von einmalig 150 Euro erfolgt von Januar bis März nächsten Jahres über das Studentenwerk. Voraussetzung ist allerdings der Zuzug bereits bis Jahresende 2018. Das bedeutet, wer wegen seines Studiums erstmals von außerhalb nach Dresden zieht, sollte sich bis spätestens Ende dieses Jahres mit Hauptwohnsitz in Dresden anmelden, um später für den Erhalt der Umzugsbeihilfe berechtigt zu sein. Die Regelung gilt für Studierende an acht Bildungseinrichtungen in Sachsens Landeshauptstadt: Technische Universität Dresden, Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber” Dresden, Hochschule für Bildende Künste Dresden, Palucca Hochschule für Tanz Dresden, Hochschule für Kirchenmusik Dresden, Evangelische Hochschule Dresden und Berufsakademie Sachsen – Staatliche Studienakademie Dresden.

Neue Broschüre erschienen

Die Änderung des Wohnsitzes ist in den Dresdner Bürgerbüros und Meldestellen möglich, aktuell an zwölf  Stellen im ganzen Stadtgebiet. Mit Wiederöffnung des Bürgerbüros Prohlis ab Donnerstag, 1. November 2018, kann man sogar 13 Stellen für diese Ummeldung ansteuern. Einen Überblick über alle Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten bietet ein aktualisierter Handzettel zum Thema Umzugsbeihilfe für Studenten. Dieser erschien mit dem Titel „150 Euro für deinen Start in Dresden“ und liegt jetzt kostenfrei im Studentenwerk Dresden, Fritz-Löffler-Straße 18, in den Informationsstellen der Dresdner Rathäuser, Stadtbezirksämter, in den Bürgerbüros und örtlichen Verwaltungsstellen aus. Außerdem ist das Druckerzeugnis im Internet abrufbar unter www.dresden.de/dienstleistungen (bei: Umzugsbeihilfe für Studenten). Englischsprachige Informationen zum Thema gibt es unter www.dresden.de/responsible (bei: Moving allowance for students).

Im Zeitraum vom 2. Januar bis zum 29. März 2019 kann die Umzugsbeihilfe dann persönlich beim Studentenwerk Dresden, Abteilung Wohnen, beantragt werden. Die Ummeldung der Hauptwohnung 2018 ist dann mit nachzuweisen. Das bewilligte Geld wird ausschließlich auf ein Inlandskonto überwiesen. Barauszahlungen sind nicht möglich.

weitere Informationen:  
www.dresden.de/dienstleistungen


Zum Hintergrund: 

Seit Einführung der Studenten-Umzugsbeihilfe in Dresden 2001 bekamen insgesamt mehr als 73 000 Studenten die finanzielle Unterstützung ihrer neuen Heimatstadt. Die meisten Umzugsbeihilfen, nämlich 5 283, wurden 2006 bewilligt. In dem Jahr wurde auch die Zweitwohnungssteuer in Dresden eingeführt. Ebenfalls mehr als 5 000-mal wurde die Zahlung 2012 (5 071) und 2013 (5 106) ausgereicht, was mit den steigenden Studentenzahlen und der Ausweitung des Berechtigtenkreises zusammenhing. Seit 2015 sinken die Zahlen der Personen mit Umzugsbeihilfe auf einem Niveau über 4 000 (2015: 4 917, 2016: 4 408, 2017: 4 085, 2018: 4 105). Die sächsische Landeshauptstadt stimuliert mit der Umzugsbeihilfe das Anmeldeverhalten der Studenten wegen der Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz. Dabei zählt jeder Einwohner mit Hauptwohnsitz in Dresden. Zum 31. Dezember 2017 hatte Dresden 557 098 Einwohner.

 

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.