Mieterhöhung? – Der neue Mietspiegel für Dresden

Mieterhöhungen sollten stets am ortsüblichen Betrag orientiert sein.
Der neue Mietspiegel für das Jahr 2021 kann nun auf der Webseite der Stadt Dresden heruntergeladen werden. (Foto: Archiv)

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Gesetzliche und vertragliche Möglichkeiten von Mieterhöhungen

Die Mieten in Dresden sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. „Eine Mieterhöhung ist grundsätzlich möglich, wenn die gezahlte Miete geringer ist als der ortsübliche Betrag und bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllt sind“, weiß Katrin Kroupová vom Mieterverein Dresden.

Welche Faktoren spielen für Erhöhung eine Rolle?

Für Betroffene, die ein Mieterhöhungsschreiben erhalten, stellen sich viele Fragen: Wann darf die Miete erhöht werden? In welchem Umfang darf dies geschehen? Welche Grenzen müssen beachtet werden? Muss sich immer erst etwas an der Wohnung oder dem Wohnumfeld ändern, damit die Miete erhöht werden darf?

Regressionsmietspiegel bietet zahlreiche Vorteile

Ein wichtiger Richtwert bei der Beurteilung von Mieterhöhungen ist der Dresdner Mietspiegel, der vor kurzem in seiner 11. Auflage erschienen ist – erstmals als sogenannter Regressionsmietspiegel. „Dieser Regressionsmietspiegel bietet im Vergleich zum früheren Tabellenmietspiegel eine Reihe von Vorteilen“, erläutert Kroupovà. So liefert der aktuelle Mietspiegel insbesondere hinsichtlich der Wohnfläche genauere Ergebnisse. Denn die Beziehung zwischen Wohnfläche und Nettokaltmiete lässt sich in der vorliegenden Form optimal schätzen.
Im Vortrag am 23.Januar bei der Verbraucherzentrale in Dresden erläutert die Mietrechtsexpertin, wie die gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten von Mieterhöhungen ausgestaltet sein müssen. Dabei wird u.a. auf die Frage der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete eingegangen. Zudem bildet der seit Januar 2019 geltende neue Dresdner Mietspiegel und dessen Aufbau einen besonderen Schwerpunkt.


Verbraucherzentrale Sachsen
Was: Mieterhöhung – Der neue Mietspiegel für Dresden
Wann: Mittwoch, 23. Januar 2019, 17 Uhr (Entgelt pro Person: 5 Euro
Wo: Verbraucherzentrale, Fetscherplatz 3 in 01307 Dresden
Um vorherige Anmeldung wird gebeten unter 0351-4593484 oder per Mail an [email protected].

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