Ratgeber: Das ist bei der Kontrolle von Autofahrten zu beachten

Foto: Archiv

DAWO! gibt Antworten auf wichtige rechtliche Fragen bei der Kontrolle von Autofahrern.

Auch wenn das Gewissen noch so rein ist: Sobald ein Autofahrer im Rückspiegel das Polizeiauto mit dem Signal „Bitte folgen“ sieht oder mit der Kelle aus dem Verkehr gewinkt wird, stellt sich ein mulmiges Gefühl ein. Und immer überlegt man unwillkürlich: Was darf die Polizei und was sind meine Rechte? Hier sind Antworten auf wichtige Fragen zu einer Polizeikontrolle.

Welche Papiere muss ich als Autofahrer immer dabeihaben?

„Mit sich führen sollte man immer den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein genannt“, so Jürgen Frenz, Partneranwalt von Roland Rechtsschutz aus der Kanzlei Wittmann und Partner in Mönchengladbach. Habe der Fahrer bei einer Kontrolle die Dokumente nicht parat, könne dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von zehn Euro geahndet werden: „Man kann die Dokumente nachreichen, an der Ordnungswidrigkeit ändert das aber nichts.“

Muss ich Verkehrsverstöße zugeben, wenn die Polizei mich danach fragt?

Von Jürgen Frenz kommt dazu ein klares Nein: „Niemand ist verpflichtet, einen Verkehrsverstoß zuzugeben. Der Fahrer darf auch schweigen.“

Bin ich verpflichtet, der Durchführung eines Alkohol- oder Drogenschnelltests bei der Kontrolle zuzustimmen?

„Als Verkehrsteilnehmer darf ich einen Atemalkohol- oder Drogenschnelltest grundsätzlich verweigern. Diese Tests hätten nämlich in einem Strafverfahren vor Gericht ohnehin keinerlei Beweiskraft“, erläutert Frenz. Verweigere ein Verkehrsteilnehmer den Schnelltest, so müssten die Polizisten entscheiden, ob sie einen Bluttest durchführen lassen. Dafür bräuchten sie allerdings einen richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Beschluss: „Wenn die Beamten keinen Richter oder Staatsanwalt erreichen und Gefahr im Verzug besteht, dürfen sie ohne den Beschluss durch einen Arzt Blut abnehmen lassen.“ Hierfür müssten dann aber konkrete Hinweise auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch vorliegen. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn der Fahrzeugführer eine Alkoholfahne habe oder es im Fahrzeug nach Drogen rieche.

Darf die Polizei meinen Kofferraum durchsuchen?

Es gebe klare Regeln, die festlegen, was Polizisten während einer Verkehrskontrolle überprüfen dürfen, erklärt Frenz. Dazu zählten die Feststellung der Identität des Fahrers, die Überprüfung von Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten, die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sowie die Fahrtauglichkeit des Fahrzeugführers: „Das Durchsuchen des Fahrzeuginneren sowie des Kofferraums setzt dagegen einen Durchsuchungsbeschluss voraus, mit einer Ausnahme: bei Gefahr im Verzug, beispielsweise wenn der Polizist den Geruch von Cannabis feststellt.“

 

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.