Coronavirus: Anzeigenpflicht für Veranstaltungen ab 100 Personen

Kommunales Impfcenter eröffnet am 10. Januar
Am heutigen Montag beginnen die Internationalen Wochen gegen Rassismus. // Foto: Archiv

Ab Freitag, 13. März, gilt die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden, welche Veranstaltungen von über 1 000 Personen untersagt. Für Veranstaltungen mit 100 bis maximal 1 000 Personen gibt es eine Anzeigenpflicht gegenüber dem Gesundheitsamt.

Die Maßnahme soll eine mögliche Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen, damit sich die Akteure des Gesundheitswesens bestmöglich auf etwaige Erkrankungsfälle einstellen können. Die Regelung bezieht sich auf Großveranstaltungen, die per Definition Veranstaltungen, Vergnügen oder sonstige Menschenansammlungen sind – unabhängig davon, ob sie unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen stattfinden.

Zu den Teilnehmern zählen alle Gäste, Personal und andere Personen.
Bei Veranstaltungen, zu denen 100 bis maximal 1 000 Menschen erwartet werden, haben die Veranstalter ab sofort die Pflicht, diese beim Gesundheitsamt Dresden anzuzeigen. Dafür können sie den unter der Internetseite www.dresden.de/Corona eingestellten Bogen zur Selbsteinschätzung nutzen und zusammen mit einer Kurzbeschreibung der Veranstaltung und einer Aufzählung der angedachten Hygienemaßnahmen mindestens 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn an die E-Mail: [email protected] schicken. Unmittelbar bevorstehende Veranstaltungen oder Menschenansammlungen, die bis einschließlich 15. März 2020 durchgeführt werden sollen, sind sofort zu melden.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung, den 13. März 2020, in Kraft und hängt öffentlich an der Anschlagtafel im Eingangsbereich des Rathauses Dr.-Külz-Ring 19 in 01067 Dresden aus. Sie gilt bis auf Widerruf.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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