Corona: Großveranstaltungen ab 1. September wieder erlaubt

Foto: © Peter Endig//Archiv

Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) hat am Dienstag über weitere Änderungen bei der Corona-Schutzverordnung informiert. Was sich jetzt ändert:

Die Maskenpflicht bleibt bis auf Weiteres bestehen. „Sowohl beim Einkaufen als auch im ÖPNV muss weiterhin eine Maske getragen werden“, so Sachsens Petra Köpping. Man habe die Diskussion mit Vertretern anderer Bundesländer geführt, sich aber nicht auf eine Lockerung einigen können. Die Lockerung im Nahverkehr hätte ohnehin nie zur Diskussion gestanden.

Auch Kontaktbeschränkungen bleiben. Besonders im häuslichen Bereich soll es bei den aktuellen Regelungen bleiben, die zwei Hausstände und maximal zehn Personen umfasst. Das sei zwar noch nicht final beschlossen, jedoch so im Kabinett besprochen worden.

Erhalten bleiben werden uns auch die Abstandsregelungen von 1,5 Metern, allerdings nur dann, wenn eine Kontaktverfolgung nicht möglich ist. Für kleinere Theater und Opern ist der Betrieb also mit weniger Abstand möglich. Dann muss jedoch eine Kontaktverfolgung möglich sein.

Ab dem 1. September sollen Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern wieder stattfinden. Bedingungen sei hier auch die Gewährleistungen von Kontaktnachverfolgung sowie die Einhaltung von Hygienemaßnahmen. Auch Jahrmärkte und Volksfeste sollen wieder stattfinden können, insofern ein genehmigtes Hygiene-Konzept vorliegt.

Verboten bleiben Profisport-Veranstaltungen mit Zuschauern sowie die Öffnung von Dampfbädern und Saunen. Auch Prostitution soll weiterhin untersagt sein.

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