Corona: Neue Regeln für Geimpfte und Genesene

Neue Fahrradabstellplätze in Pieschen und Trachau
An vielen Haltestellen fehlen Fahrradabstellplätze. // Foto: VVO (Verkehrsverbund Oberelbe)

Was gilt derzeit für Dresdnerinnen und Dresdner? Bei den drei parallel geltenden gesetzlichen Grundlagen kann man schnell durcheinander kommen.

So trat am Freitag, 23. April die Änderung des Infektionsschutzgesetzes – die so genannte Bundesnotbremse – mit Wirkung ab dem Sonnabend, 24. April in Kraft. Hinzu kommt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ab Montag, 10. Mai bis 30. Mai; ergänzend die Verordnung zu Rechten von Geimpften und Genesenen, die der Bundesrat am Freitag, 7. Mai bestätigt hat und ab diesem Wochenende gilt.

Bundesnotbremse

Die Bundesnotbremse gilt für alle Bundesländer. Liegt eine kreisfreie Stadt oder ein Landkreis an drei Tagen in Folge über 100, treten dort ab dem übernächsten Tag verschärfte Maßnahmen in Kraft. Diese gelten so lange, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Schwelle von 100 wieder unterschreitet. Die Lockerungen treten dann zum übernächsten Tag ein. Verschärfte Anordnungen betreffen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, Öffnungen von Geschäften, Wechselunterricht an Schulen oder Schließung von Gastronomie und Kultureinrichtungen. Die Regeln im Einzelnen finden Sie hier.

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung regelt zum einen die genauen Lockerungsschritte bei der Unterschreitung des Inzidenzwertes von 100. Zum anderen sind Maßnahmen festgehalten, die im Vergleich zur Bundesnotbremse, eine weitere Verschärfung der Regelungen beinhalten.

Beispiel: in Ergänzung zum Infektionsschutzgesetz in Sachsen müssen bei Beerdigungen alle Personen einen Negativtest vorweisen, wenn mehr als zehn Personen teilnehmen. Die Testpflichten für die Belegschaft und die Inhaber von Friseurbetrieben und Fußpflegen bleibt bestehen. Die Dresdner Allgemeinverfügung zur Beschränkung des öffentlichen Alkoholkonsums wird parallel zur neuen Verordnung ab Montag, 10. Mai aufgehoben.

Verordnung zu den Rechten von Geimpften und Genesenen

Für Geimpfte und Genesene gelten einige der Maßnahmen der Bundesnotbremse nicht mehr. So fallen die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für diesen Personenkreis weg. Zudem werden sie negativ Getesteten gleichgestellt und bräuchten dann etwa für einen Friseur- oder Zoobesuch keinen tagesaktuellen Test mehr.

Gesundheitsbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann: „Die aktuelle Entwicklung bringt uns der Normalität näher, die wir so sehnsüchtig erwarten. Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger jedoch, nicht leichtsinnig oder achtlos zu werden: die AHA-L Regeln sind weiterhin äußerst wichtig. Tests und Impfungen bieten keine hundertprozentige Sicherheit. Deshalb gelten diese Regeln auch für Geimpfte und Genesene verbindlich weiter. Wir sollten die gute Entwicklung der letzten Wochen nicht verspielen. Die absinkenden Zahlen lassen hoffen, dass nach und nach wieder mehr möglich sein wird“.

Auf einer ständig aktualisierten Karte können sie die aktuellen Inzidenzwerte nachverfolgen:
tagesschau/corona/inzidenz-karte

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