Ab Montag wieder strengere Corona-Regeln in Dresden

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt ab Montag auch wieder für Geschäfte. // Foto: Robert Michael/Archiv

Am 14. August lag die 7-Tage-Inzidenz in Dresden am fünften Tag in Folge über 10. Somit treten ab heute wieder strengere Corona-Regeln in Kraft:

  • Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in Geschäften und Märkten, bei Großveranstaltungen außerhalb des eigenen Platzes, in Kraftfahrzeugen (wenn Personen aus unterschiedliche Hausständen mitfahren), für Handwerker und Dienstleister in den Räumlichkeiten der Auftraggeber. Eine Übersicht zur Maskenpflicht finden Sie hier.
  • Ab heute gelten wieder zusätzliche Kontaktbeschränkungen. Es dürfen zehn Personen unabhängig von der Zahl der Hausstände zusammenkommen. Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
  • Familien-, Vereins- und Firmenfeiern in Gastronomiebetrieben, in eigenen oder von Dritten überlassenen voneinander abgetrennten Räumlichkeiten und Freiflächen sind mit bis zu 50 Personen zulässig. Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
  • Bei Eheschließungen und Beerdigungen sind bis zu 50 Personen zugelassen. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.
  • In Kulturstätten wie Museen, Kinos, Konzerthäusern oder Theatern sowie bei Sportveranstaltungen gilt wieder die Testpflicht, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • Genauso gilt wieder die Testpflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann unter anderem in Freizeit- und Vergnügungsparks, Indoorspielplätzen, Zirkussen und Spielhallen. Hier können Sie die Regelungsübersicht zur Testpflicht in Sachsen nachlesen.
  • Die Öffnung von Diskotheken, Clubs und Musikclubs ist mit genehmigtem Hygienekonzept und Kontakterfassung zulässig. Besucherinnen und Besucher müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen.
  • Die Kontakterfassung im Innenbereich der Gastronomie und in Kantinen ist wieder notwendig.
  • Einrichtungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die Volkshochschule können anordnen, dass die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen einen Test erfordert.
  • Der Betrieb von Dampfbädern und Dampfsaunen ist nur mit Hygienekonzept und Kontakterfassung zulässig. Zudem müssen Besucherinnen und Besucher einen tagesaktuellen Test vorweisen.

Alle aktuellen Informationen zum Coronavirus in Dresden finden Sie unter: www.dresden.de/corona

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