Musterklage gegen Sparkasse Dresden: Eintragung ins Register gestartet

Streit um Prämiensparverträge: Sparkasse lenkt ein
Die Verbraucherzentrale Sachsen reicht eine Musterfeststellungsklage gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden ein. // Foto: Pixabay

Dresdner Prämiensparer können sich jetzt der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Dresden anschließen.

Das das Klageregister zur Anmeldung für die Musterfeststellungsklage gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden ist freigeschaltet. Hier können sich jetzt alle Dresdner eintragen, die einen Sparvertrag mit dem Namen „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben. Das gilt auch für bereits gekündigte Verträge. Zudem hat sich der Verhandlungstermin vom 2. November auf den 9. November 2022 verschoben, so dass Interessierte eine Woche länger Zeit haben, um sich der Klage anzuschließen. Zuletzt ist das nun am 8. November um Mitternacht möglich.

Warum wird gegen die Sparkasse geklagt?

Die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) hat gegen sächsische Sparkassen Klage eingereicht, weil sie davon ausgeht, das die Banken Zinsen aus den Langzeitsparverträgen „Prämiensparen flexibel“ falsch berechnet hat. Rund 800 Dresdner haben ihre Zinsen bereits nachrechnen lassen. Im Durchschnitt stehen ihnen nach Berechnungsweise der Verbraucherschützer im Durchschnitt rund 5.000 Euro Nachzahlung durch die Ostsächsische Sparkasse Dresden zu.


Wie ist der Stand bei anderen Sparkassen?


Die Verbraucherzentrale Sachsen führt gegen neun der 12 sächsischen Sparkassen Musterklagen wegen falsch angepasster Zinsen beim „Prämiensparen flexibel“. Die deutschlandweit erste Musterklage gegen eine Sparkasse hat die Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Leipzig im Mai 2019 eingereicht.

In erster Instanz vor dem Oberlandesgericht Dresden (OLG) wurde im April 2020 zu Gunsten der Verbraucher*innen entschieden. In der anschließenden Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im Oktober 2021 bestätigte das Gericht den verbraucherfreundlichen Kurs des OLG, verwies aber zur Bestimmung des Referenzzinssatzes zurück nach Dresden.

Ähnlich ist der Werdegang der Klagen gegen die Sparkassen Erzgebirge, Zwickau, Vogtland, Meißen, Muldental, Mittelsachsen und Bautzen – nur zeitlich versetzt. Auf eine Entscheidung des OLG bzw. BGH muss weiter gewartet werden. Weitere Musterklagen werden in Sachsen-Anhalt, Bayern und Brandenburg durch Verbraucherzentralen geführt.

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