Dresden bekommt eine Begrünungssatzung: Pflicht zu Grün auf Dächern und Fassaden kommt

Gründach Grünes Dach
Foto: AdobeStock

Die Stadt hat eine Begrünungssatzung erarbeitet. Der Plan: Kein Neu- oder Anbau mehr ohne Pflicht zur Begrünung. Der Stadtrat muss der Satzung noch zustimmen.

Überhitzte Stadt(teile), Wassermangel und lokale Überschwemmungen, absterbende Bäume, ausgetrocknete Böden und verdorrte Wiesen: Was Klimawandel bedeutet, war bereits in diesem Sommer sehr gut in Dresden zu sehen.
Um dem etwas entgegenzusetzen, hat die Stadt eine Begrünungssatzung erarbeitet. Die sieht einfach ausgedrückt eine Begrünungspflicht für alle unbebauten Freiflächen auf bebauten Grundstücken vor. Das bedeutet: Flachdächer, Fassaden und Fassadenteile, die neu geplant werden, müssen begrünt werden. Was das im Einzelnen bedeutet:

Freiflächen

Auf einem Baugrundstück muss je 100 qm nicht überbauter Grundstücksfläche mindestens ein tiefwurzelnder Baum mit einem Stammumfang von mindestens 18 bis 20 Zentimeter (gemessen in 1 Meter Höhe) gepflanzt werden.

Dachbegrünung

Neu gebaute oder erweiterte Flachdächer und Dächer mit Dachneigung bis zu 20 Grad und einer Dachfläche von mehr als 150 qm müssen begrünt werden. Die durchwurzelbare Gesamtschichtdicke muss mindestens 10 Zentimeter betragen, das Grün muss naturnah und pflegeleicht sein (extensiv). Haustechnische Anlagen oder Dachterrassen sind bis zu einem Flächenanteil von 30 Prozent der jeweiligen Flachdachfläche von der Begrünung ausgenommen. Das Grün auf dem Dach kann natürlich durch Solaranlagen kompensiert werden.
Das heißt im Umkehrschluss, dass Einfamilienhäuser in der Regel von dieser Grünpflicht nicht betroffen sind, da diese Dachflächen meist nur um die 100 qm groß sind.

Fassadenbegrünung

Großflächige, fensterlose Fassaden und Fassadenteile, deren Fläche mindestens 25 qm beträgt, müssen mit hochwüchsigen, ausdauernden Kletterpflanzen begrünt werden. Auch diese Regelung gilt nur für Neubauprojekte.

Sonstige Regelungen

Die Begrünung ist in der auf die Fertigstellung des Bauvorhabens nachfolgenden Pflanzperiode fertigzustellen und nicht erst Jahre später. Die Mehrkosten, die mit der Begrünungspflicht auf die Bauherren künftig zukommt, dürfen nicht unzumutbar sei. Unzumutbar wäre es, wenn die Begrünungskosten mehr als zehn Prozent der gesamten Baukosten ausmachen würden.

Wie ist der Stand heute?

In Dresden gibt es rund 144.000 Gebäude mit 20,3 Millionen Quadratmetern Dachfläche. Grüne Dächer gibt es auf 1.358 Häusern, die meisten davon (54 Prozent) befinden sich in Privatbesitz. In Besitz der Landeshauptstadt einschließlich ihrer städtischen Betriebe und Gesellschaften befinden sich gerade mal 124 Gründächer.


Die Begrünungssatzung durchläuft jetzt im September die Ausschüsse des Stadtrats und muss danach im Stadtrat beschlossen werden.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.