EWG Dresden fordert die Anpassung der Förderbedingungen für den Wohnberechtigungsschein: Zuletzt wurden die Einkommensgrenzen für WBD 2021 festgelegt
Bezahlbarer Wohnraum wird dringend gebraucht, der Dresdner Wohnungsmarkt ist wie in allen Großstädten angespannt. Gerade Senioren und Geringverdiener können sich Mieten mit Quadratmeterpreisen um die 13 Euro längst nicht mehr leisten. Die Eisenbahner-Wohnungsgenossenschaft bietet bezahlbare Wohnungen, die auch auf große Nachfrage stoßen. Doch in der Praxis hat die EWG bei der Vermietung von sozial gefördertem Wohnraum zunehmend Probleme – und macht das Thema deshalb jetzt öffentlich.
WBS löst Scham aus, zum „Sozialfall“ zu werden
Weil Neubau aktuell für Wohnungsgenossenschaften viel zu teuer ist, schafft auch die EWG derzeit bezahlbare Wohnungen durch Umbau. Vor allem Blöcke mit Kleinstwohnungen von 26 qm werden komplett umgebaut So zum Beispiel auf der Birkenstraße 1–7, wo 53 Zwei- bis Vierraumwohnungen entstehen, auf der Harry-Dember-Straße 1–9 und auf der Ginsterstraße. „Wir entkernen dabei die Häuser komplett, schaffen völlig neue Wohnungsgrundrisse, bauen Aufzüge ein“, zählt EWG-Vorständin Antje Neelmeijer auf. Für dieses Bauprojekt nimmt die EWG erstmals Fördermittel nach der „Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum“ in Anspruch.
Das wiederum bedeutet: Wer in eine der umgebauten Wohnungen einziehen will, braucht einen sogenannten WBS, also einen Wohnberechtigungsschein. Der muss auf dem Sozialamt beantragt werden – und hier beginnt das Dilemma. „Viele Senioren und Geringverdiener haben eine große Hemmschwelle, diesen WBS zu beantragen, obwohl sie antragsberechtigt wären. Sie lesen ’Wohnberechtigungsschein erforderlich’ – und wenden sich ab. Denn der Gang zum Sozialamt ist ür viele Interessenten eine große Hürde. Sie scheuen den bürokratischen Aufwand und haben Sorge, stigmatisiert zu werden“, so Antje Neelmeijer. Was in gewisser Weise auch verständlich ist: Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, wollen sich nicht als „Sozialfall“ sehen. Rentner, die 40 Jahre in das System eingezahlt haben, gehen nicht gern zum Sozialamt. Arbeitnehmer, die täglich zur Arbeit gehen, empfinden es als Makel, einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen. Das Wort ist belastet. Es löst Scham aus, wo keine sein müsste.
Problem 2: Einkommensgrenzen veraltet
Für einen WBS gelten Einkommensgrenzen, die 2021 das letzte Mal angepasst worden. Viele Löhne und Gehälter sind in den vergangenen vier Jahren jedoch erhöht worden und auch der Mindestlohn stieg. Das bedeutet in der Praxis: Die Gruppe der Berechtigten wird immer kleiner. Wer als Single bis 16.800 Euro netto Jahreseinkommen hat, verdient für einen WBS schon zu viel. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt darf das Jahreseinkommen 25.200 Euro nicht überschreiten, bei vier Personen beträgt die Maximalgrenze 36.680 Euro. „Wenn der Mindestlohn im Januar erneut steigt, wird sich die Gruppe der Menschen mit Anspruch auf einen WBS weiter verkleinern.“
Soziale Durchmischung ist in Gefahr
Die Konsequenz ist also paradox: Wer knapp über Mindestlohn verdient, bekommt keinen WBS – er gilt als „zu reich“. Aber eine sanierte Wohnung auf dem freien Markt mit Mieten ab zehn bis 14 Euro pro Quadratmeter kann er sich nicht leisten – dafür ist er „zu arm“. Diese Menschen fallen also durchs Raster. Wer dagegen Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, braucht sich um Verdienstgrenzen keine Gedanken machen – die Wohnkosten übernimmt das Amt.
Und genau hier liegt viel sozialer Zündstoff. Denn diejenigen, die Steuern erwirtschaften, haben nichts von gefördertem Wohnraum, der mit Steuermitteln finanziert wird. „Das ist nicht fair. Das Ziel der Förderung und die Chance, diese in der Praxis umzusetzen, klaffen auseinander“, so Antje Neelmeijer. Außerdem: Quartiere, in denen nur Menschen leben, deren Geld vom Amt kommt, tragen nicht zum sozialen Frieden und einer sozialen Durchmischung bei.
Die EWG fordert daher, die Einkommensgrenzen endlich an die realen Einkommen anzupassen und nicht mehr mit vier Jahren alten Zahlen zu arbeiten. „Wenn der Mindestlohn steigt, müssen die Grenzen mit steigen – sonst wird das Programm für die arbeitende Bevölkerung wirkungslos.“ Und außerdem bedarf es mehr Aufklärung, weniger bürokratische Sprache und einer klare Botschaft: „Ein Wohnberechtigungsschein bedeutet berechtigt – nicht bedürftig!“
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