Wegen der weiterhin sehr angespannten Waldbrandsituation im Freistaat Sachsen erlässt die Landeshauptstadt Dresden als Untere Forstbehörde eine Allgemeinverfügung zur Sperrung des Waldes.
Die Verordnung ist am 28. Juli in Kraft getreten und zunächst bis 30. September befristet.
Ab heute gilt Waldbrandwarnstufe 4
Für den 28. und 29. Juli ist die Waldbrandgefahrenstufe 4 vorhergesagt,. Das heißt, das Verlassen von Straßen und Wegen im Wald ist verboten. Bei Waldbrandgefahrenstufe 5 ist auch das Betreten von Waldwegen nicht mehr gestattet. Dann dürfen nur noch öffentliche Straßen genutzt werden.
Über die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe kann sich jeder im Internet unter http://www.mais.de/php/sachsenforst.php oder über die App „Waldbrandgefahr Sachsen“ informieren.
Die trockene Witterung und die hohen Temperaturen in Verbindung mit einem langanhaltenden und großen Niederschlagsdefizit sowie die vorhergesagten Waldbrandgefahrenstufen für die Waldflächen im Territorium der Landeshautstadt Dresden sorgen für eine extrem große Waldbrandgefahr. Im Landkreis Sächsische Schweiz Ostererzgebirge gilt aufgrund der aktuellen Lage ein Waldbetretungsverbot in der Kernzone des Nationalparks. Das für dieses Wochenende (30./31. Juli) geplante Kirnitzschtalbahn-Fest ist abgesagt.
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