Dresdnerinnen und Dresdner, die zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld erhalten haben, überweist die Wohngeldstelle des Sozialamtes im September diesen Jahres einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei einem Haushalt mit einer Person 270 Euro, mit zwei Personen 350 Euro und für jede weitere Person 70 Euro.
Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen weist daraufhin, dass kein gesonderter Antrag gestellt werden muss: „Der Heizkostenzuschuss wird von Amts wegen erbracht. Das Sozialamt hat bereits mit der Erstellung der Bescheide begonnen. Die anspruchsberechtigen Dresdner Haushalte erhalten ab dieser Woche per Post einen Bescheid über den Heizkostenzuschuss.“
Mit dem Heizkostenzuschuss sollen die einkommensschwachen Haushalte bei den Energiekosten für Heizöl, Gas und Fernwärme entlastet werden.Grundlage ist das Heizkostenzuschussgesetz, das am 1. Juni 2022 in Kraft getreten ist.
Mehr Infos zum Wohngeld finden Sie unter: www.dresden.de/wohngeld
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