Ab heute (15. November) können die sächsischen Obst- und Weinbaubetriebe die „EU-Krisenhilfe Obst- und Weinbau 2024“ beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologiebe antragen.
Für die Unterstützung der von den Frostschäden betroffenen Betriebe stehen in Deutschland bis zu 46,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Aufteilung auf die Länder ist abhängig von den eingehenden Anträgen. Die Anträge können bis zum 8. Januar 2025 gestellt werden, zusätzlich zu bereits möglichen Landeshilfen. Die Unterlagen stehen online bereit.
Spätfrost mit enormen Folgen
In der Nacht zum 23. April 2024 verursachten flächendeckende und mehrstündige Spätfröste in den sächsischen Obst- und Weinbaugebieten erhebliche Schäden. Nachtfröste sind in der zweiten Aprilhälfte in Sachsen zwar nicht ungewöhnlich, allerdings mit den damals gemessenen Minustemperaturen klimatologisch in sächsischen Breiten doch besonders. Diese niedrigen Temperaturen hätten auch bei durchschnittlich entwickelter Vegetation zu deutlichen Schäden geführt. Besonders verheerend waren die Fröste jedoch, weil sie auf eine extrem weit fortgeschrittene Vegetation trafen. Denn aufgrund der im ersten Quartal ungewöhnlich milden Temperaturen war die Blüten an Obstbäumen und Reben schon sehr weit fortgeschritten.
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