„Dresden (dpa/sn) – In Sachsen darf erstmals ein Wolf geschossen werden. Der knapp zweijährige Rüde habe sich im Landkreis Görlitz zuletzt auffällig verhalten, gab das Umweltministerium am Donnerstag in Dresden bekannt. Das Tier sei in den vergangenen Monaten immer wieder in Siedlungsgebieten aufgetaucht und habe nach Futter gesucht.
«Wegen des auffälligen Verhaltens des Wolfes besteht die Gefahr einer weiteren Eskalation. Die Sicherheit von Menschen hat Vorrang vor dem Artenschutz», hieß es. Das Landratsamt Görlitz erteilte für die offiziell als «Entnahme» bezeichnete Jagd auf das Tier eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung. Mit dem Abschuss wird nun ein Jäger beauftragt.
Die Grünen forderten, dass zunächst versucht werden müsse, den Wolf zu vertreiben. Dies sei so auch im Wolfsmanagementplan vorgesehen, sagte der umweltpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion, Wolfram Günther. «Nur wenn das nicht erfolgreich ist, soll der Wolf entnommen werden.»
Nach Angaben des Ministeriums wurde durch genetische Untersuchungen von gefundenen Haaren die Identität des Wolfes ermittelt. Er stammt aus dem polnischen «Ruszow-Rudel», dessen Territorium direkt an Sachsen angrenzt. Durch den DNA-Abgleich konnte zudem nachgewiesen werden, dass es sich um denselben Wolf handelt, der Anfang Juni 2016 dabei beobachtet wurde, wie er von einem Grundstück das Fell eines gerade zerlegten Wildschweins in das angrenzende Waldstück zerrte. Polnische Wissenschaftler informierten darüber, dass dieser Wolf bereits als Welpe von Menschen gefüttert worden war.
Bislang waren in Sachsen bereits zwei verletzte Wölfe eingeschläfert worden. Einen Abschuss gab es aber noch nicht. Ein Abschuss ist per Gesetz geregelt und in einem Managementplan für Wölfe in Sachsen festgeschrieben. Nach Angaben des Kontaktbüros «Wölfe in Sachsen» gibt es im Freistaat derzeit 15 Wolfsrudel, drei Paare und ein Einzeltier.“
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