Feinstaubalarm: Dresden will Fahrverbote weiterhin vermeiden

Tempo 30 auf der Bautzner Straße - das sieht der aktuelle Entwurf zum Luftreinhalteplan für Dresden vor. Foto: Una Giesecke
Tempo 30 auf der Bautzner Straße - das sieht der aktuelle Entwurf zum Luftreinhalteplan für Dresden vor. Foto: Una Giesecke

Dresden. Hätten die Autohersteller nicht so gemogelt, das stellt Dresdens Rathaussprecher Kai Schulz klar, „säßen wir heute nicht hier“. Auf der Pressekonferenz am Freitag, in welcher Eva Jähnigen den aktuellen Entwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorstellte, wies die Umweltbürgermeisterin außerdem mit dem Finger auf die verfehlte Bundespolitik, „deren Zugeständnisse, mangelnde Kontrolle und falsche Nachsichtigkeit gegenüber den Verursachern“ schuld daran sei, dass Dresden – wie viele andere europäische Städte auch und manche noch viel intensiver – nun darum ringen muss, drohende Fahrverbote wegen zu hoher Emissionen von Stickstoff und Feinstaub zu vermeiden.

In das nun vorliegende Paket wurden alle Maßnahmen geschnürt, die den Verkehr verflüssigen, weil beim Abbremsen und  Beschleunigen die meisten Schadstoffe ausgestoßen werden. Um messbare Verbesserungen der Luftqualität zu erreichen, ist unter anderem vorgesehen: Temporeduzierungen auf der Berg- und Bautzner Straße, intelligente Ampelsteuerungen an Knackpunkten für grüne Wellen bei geringer Geschwindigkeit, Ausbau von Königsbrücker Straße (ab 2019) und Nürnberger Ei  (2020). Aber auch höhere Parkgebühren und weitere Anreize, auf öffentlichen Nahverkehr und das Rad umzusteigen, sollen geschaffen werden.

Der gesetzlich geforderte Planentwurf soll die wegen Grenzwertüberschreitungen drohenden Sperren für Dieselfahrzeuge verhindern. „Dafür müssen wir den Nachholbedarf bei Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr in Dresden rasch ausgleichen. Dann können mehr Leute das Auto stehen lassen. Ich hoffe auf eine große Beteiligung der Bürgerschaft am Planungsprozess“, sagt Eva Jähnigen.

Stellungnahmen, Hinweise, Einwände oder Anregungen können bis  25. Januar 2018 beim Umweltamt per Post an das Postfach 12 00 20 in 01001 Dresden oder per E-Mail an [email protected] eingereicht werden. Der  Entwurf des Luftreinhalteplanes liegt im Umweltamt  bis einschließlich Donnerstag, 11. Januar, zur Einsichtnahme aus. Interessierte können ihn  montags und freitags zwischen 9 und 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags zwischen 9 und 18 Uhr in der Grunaer Straße 2, Raum N 120, ansehen. Online steht der Entwurf unter www.dresden.de/Luftreinhalteplan-2017 und beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie unter www.umwelt.sachsen.de.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.