Kein großer Frühjahrsputz in diesem Jahr

Der Fahrradanhänger im Einsatz: Haus- und Gemeindearbeiter Frank Lehmann an den Elbwiesen. Foto: Ortsamt Neustadt
Der Fahrradanhänger im Einsatz: Haus- und Gemeindearbeiter Frank Lehmann an den Elbwiesen im Jahr 2019. // Foto: Ortsamt/Archiv Neustadt Foto: Ortsamt Neustadt

Der große Frühjahrsputz muss aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr ausfallen. Für kleinere Putzaktionen können Sie sich weiterhin per E-Mail ([email protected]) anmelden.

Auch in diesem Jahr gibt es wegen der Coronavirus-Pandemie und den nach wie vor geltenden Kontaktbeschränkungen keinen großen Frühjahrsputz vor Ostern: Die von der Landeshauptstadt Dresden, dem Citymanagement Dresden e. V. und der Stadtreinigung Dresden GmbH (SDR) organisierten Sammelaktionen Elbwiesenreinigung und „Sauber ist schöner!“ fallen aus.

Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen: „Dresdens Elbwiesen, Parks und Grünflächen haben sich gerade im vergangenen Jahr als wohltuender Schatz erwiesen, den es besonders zu schützen und sauber zu halten gilt. Deswegen bedauern wir es umso mehr, dass wir auch in diesem Jahr auf das gemeinschaftliche Erlebnis des Frühjahrsputzes verzichten und das vielseitige ehrenamtliche Engagement der Dresdnerinnen und Dresdner für die Sauberkeit im Stadtgebiet und auf den Elbwiesen bremsen müssen. Gleichzeitig möchten wir allen Bürgerinnen und Bürgern unsere Unterstützung anbieten, wenn Putzaktionen im kleinen Rahmen angemeldet werden.“

Und das geht so: Wer eine öffentliche Fläche von Abfällen befreien möchte, sendet eine E-Mail mit folgenden Informationen an [email protected]:

  • Lage/Anschrift der Fläche
  • gewünschter Termin der Putzaktion
  • erwartete Teilnehmerzahl
  • Kontaktdaten

Nach Abstimmung mit dem zuständigen Stadtbezirksamt oder der Ortschaftsverwaltung wird entschieden, ob die Fläche für eine Reinigungsaktion und der angegebene Termin geeignet sind, welches Arbeitsmaterial benötigt und gestellt und wo nach der Sammlung die Abfälle zur Abholung abgestellt werden können. Für die Einhaltung der Auflagen der jeweils gültigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sind die Anmeldenden der Putzaktion eigenständig verantwortlich.

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