In Dresden-Löbtau, Braunsdorfer Straße 13, Vorderhaus (Erdgeschoss), können sich alle Erwachsenen, Jugendlichen und Kinder ab zwölf Jahren gegen Corona impfen lassen.
Das Amt für Gesundheit und Prävention hat hier eine Anlaufstelle für impfwillige Personen geschaffen. Vom 4. November bis einschließlich 6. November sowie vom 15. November bis 23. Dezember, jeweils zwischen 12 und 17 Uhr, besteht die Möglichkeit, vor Ort die Corona-Schutzimpfung zu erhalten. Zu beachten ist, dass an Sonn- und Feiertagen keine Impfungen stattfinden. Die Impfstelle ist nur eingeschränkt barrierefrei zu erreichen.
Für die Impfaktion ist es nicht notwendig, einen Termin zu buchen – einfach vorbeikommen reicht. Aufgrund des großen Interesses bei den letzten mobilen Angeboten, empfiehlt es sich allerdings, mindestens bis 16 Uhr einzutreffen und etwas Wartezeit mitzubringen.
In Anwesenheit von Ärzten und Mitarbeitern des DRK werden die Impfstoffe von Johnson & Johnson und BioNTech sowie Moderna verabreicht – die Wahl besteht. Bei Johnson & Johnson reicht eine Gabe aus, wobei dieser Impfstoff nur an Personen ab 60 Jahren verimpft werden darf. Bei den Impfstoffen von BioNTech ist nach drei Wochen sowie von Moderna nach vier Wochen eine zweite Impfung notwendig. Ein vollständiger Impfschutz besteht nach weiteren 14 Tagen. Die notwendigen Zweitimpfungen können ebenfalls vor Ort bis einschließlich 23. Dezember erfolgen. Informationen zu den weiteren mobilen Impfaktionen werden hier veröffentlicht.
Bei der Impfaktion werden sowohl Erst- als auch Zweitimpfungen sowie die Auffrischungsimpfung angeboten. Auffrischungsimpfungen bei immunsupprimierten Personen sind leider nicht möglich. In diesen Fällen sollten die Hausärzte direkt konsultiert werden.
Die Impfung ist kostenfrei. Interessenten sollten bitte ein Dokument für den persönlichen Nachweis – also Chipkarte oder Ausweis beziehungsweise Pass – sowie das gelbe Impfbuch – falls vorhanden – mitbringen. Den Aufklärungs- und Anamnesebogen gibt es vor Ort. Für die Jugendlichen unter 16 ist die Anwesenheit einer sorgeberechtigen Person und die Einverständniserklärung der weiteren sorgeberechtigten Person erforderlich. Jugendliche, die 16 oder 17 Jahre alt sind, benötigen nur die Einverständniserklärung. Die Sorgeberechtigten müssen nicht mit anwesend sein.
Alle wichtigen Infos zum Coronavirus in Dresden unter: www.dresden.de/corona
Hinterlasse jetzt einen Kommentar