IHK Dresden fordert Entscheidung zu Weihnachtsmärkten
Schaufenster Dresden

Stadt begrenzt Alkoholausschank

Auf Grundlage der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 sollen Kommunen den Alkoholausschank aber auch -konsum im Stadtgebiet begrenzen. Damit sollen nicht notwendige Kontakte reduziert werden, um das hochdynamische Infektionsgeschehen zu bremsen und eine Überlastung