Aktuell werden in Dresden die Wahlbenachrichtigungen für die Oberbürgermeisterwahl am 12. Juni 2022 versendet. Auch Briefwahlunterlagen können ab sofort beantragt werden.
Wahlberechtigten finden in den Unterlagen unter anderem, in welchem Wahllokal sie wählen können und ob dieses barrierefrei ist. Außerdem gilt die Wahlbenachrichtigung auch für den etwaigen zweiten Wahlgang am 10. Juli. Wer bis spätestens 22. Mai noch keinen Brief bekommen hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich bei der Wahlbehörde unter 0351-4881120 oder per E-Mail an [email protected] melden.
Die Briefwahlunterlagen und den Wahlschein können für die Briefwahl bereits vor dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Mit dem Wahlschein können Wahlberechtigte am Wahltag auch in einem beliebigen anderen Wahllokal wählen. Die Beantragung ist bevorzugt über den Onlinewahlscheinantrag auf www.dresden.de/briefwahl, per E-Mail an [email protected], schriftlich über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder ab dem 16. Mai 2022 persönlich im Briefwahlbüro möglich. Falls eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter für den ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen beantragt hat, müssen die Unterlagen für den zweiten Wahlgang nicht erneut beantragt werden. Sie werden von Amts wegen an die angegebene Adresse zugestellt.
Außerdem steht ab sofort auch ein Bürgertelefon für Fragen zur Oberbürgermeisterwahl zur Verfügung. Es ist innerhalb der Sprechzeiten der Landeshauptstadt Dresden unter 0351-4881120 erreichbar. Ebenso steht die Wahlbehörde unter [email protected] für Fragen zur Verfügung.
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