Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 2,3 Millionen Unfälle in Deutschland aufgenommen. Die Zahl der Unfälle, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden, ging um etwa zwei Prozent zurück. 2.569 Menschen kamen im Straßenverkehr ums Leben – der niedrigste Wert seit Beginn der Statistik vor mehr als 60 Jahren. Doch wie verhält man sich richtig, wenn man in einen Crash verwickelt wird?
Niemals unerlaubt vom Unfallort entfernen
„Auch wenn es schwerfällt: Das Wichtigste in einer solchen Stresssituation ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren und nach bestem Gewissen richtig zu handeln“
erklärt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen.
Oberstes Gebot sei, dass man sich nie unerlaubt von einem Unfallort entfernen dürfe – auch nicht bei der kleinsten Delle beim Ausparken. Der Zettel an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs reicht nicht aus. Abhängig von äußeren Umständen wie Tageszeit, Ort und Schwere des Unfalls sollte der Verursacher mindestens 30 Minuten am Unfallort warten. „Kommt niemand, darf er weiterfahren, nachdem er den Unfall der nächsten Polizeidienststelle gemeldet hat“, so Johannssen.
Richtig handeln bei Unfall mit Verletzten
- Bei jedem Unfall mit Verletzten muss sofort der Rettungsdienst unter 112 verständigt werden.
- „Zum Schutz aller Beteiligten ist die Unfallstelle ordnungsgemäß abzusichern, die eigene Sicherheit darf dabei nicht vernachlässigt werden“, erläutert Thiess Johannssen. Heißt: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste überziehen und unter Beachtung des fließenden Verkehrs das Warndreieck in einer Entfernung von mindestens 100 Metern aufstellen.
- Verletzte sollten in jedem Fall angesprochen und gegebenenfalls nach lebensrettenden Sofortmaßnahmen in die stabile Seitenlage gebracht werden.
„Wer nicht hilft, macht sich bei einem Unfall strafbar“
warnt Johannssen.
Neu: Verbandskasten muss Mund-Nasen-Schutz enthalten
Am 1. Februar 2022 trat eine neue Regelung für den Verbandskasten im Auto in Kraft: Er muss nun zwei OP-Masken enthalten. Eine Übergangsfrist gilt bis zum 1. Februar 2023. Wer danach immer noch keine Maske dabei hat, muss mit einem Bußgeld rechnen. (djd)
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