Wer weiß so genau, welches Recht für ihn innerhalb der Stadt gültig ist? Wann gelten in Dresden Ruhezeiten? Was gehört konkret zu den Pflichten von Anliegern? Aktuell ist dazu die informative, neue Bürgerbroschüre zum Dresdner Stadtrecht erschienen. Diese Publikation mit dem Titel „In Ordnung!? Stadtrecht für jedermann“ liegt in den Informationsstellen der Dresdner Bürgerbüros, Rathäuser, Ortsämter und Ortschaften kostenfrei aus. Das kleine Heft im A5-Format mit der aktuellen Polizeiverordnung Sicherheit und Ordnung, der Straßenreinigungssatzung und der Winterdienst-Anliegersatzung informiert über die wichtigsten Spielregeln des Miteinanders und hilft so, Ärger zu vermeiden und Nachbarschaftsstreitigkeiten vorzubeugen.
Wo ist das Grillen gestattet? Wann darf zum Beispiel die Bohrmaschine rattern? Zu welchen Zeiten dürfen Flaschen und Gläser in die Wertstoff-Container? Ist das Autowaschen am Straßenrand zulässig? Darf man Tauben füttern? Können Hunde mit auf Kinderspielplätze? Wo gilt für sie Leinenzwang? Wer muss den Gehweg sauber halten und im Winter Schnee schieben?
Solche und noch mehr Fragen finden in der Broschüre eine Antwort. Die Kenntnis der Paragrafen hilft jedermann, sich selbst richtig zu verhalten und anderen mit sachlichen Argumenten zu begegnen, bevor zwischenmenschlicher Ärger entsteht. Sollte allerdings bei Störungen ein klärendes Gespräch mit dem Verursacher nicht möglich sein oder zu keiner Einigung führen, so kann man auch die Führungs- und Einsatzzentrale des Gemeindlichen Vollzugsdienstes im Ordnungsamt kontaktieren. Sie ist unter Telefon 0351-4886333 (auch über die allgemeinen Verwaltungsdienstzeiten hinaus) erreichbar.
Die Publikation (10.000 Exemplare) mit ausgewählten Dresdner Satzungen erscheint bereits in zwölfter aktualisierter Auflage und ist neu gestaltet. Wer eine umfassendere Übersicht zum Stadtrecht benötigt, wird im Internet fündig. Unter www.dresden.de/satzungen sind ebenso zahlreiche stadtrechtliche Regelungen eingestellt.
Weitere Informationen:
www.dresden.de/ordnungundsicherheit
www.dresden.de/satzungen
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