Stadtrat stoppt Sozialwohnungsbau auf der Florian-Geyer-Straße

Der ursprünglich geplante Neubau der WiD an der Florian-Geyer-Straße 13. // Visualisierung: WiD

Die städtische Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG (WiD) hat aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 22. November 2018 sämtliche Planungen für den Standort Florian-Geyer-Straße 13 vorläufig eingestellt. Auf dem etwa 3600 Quadratmeter großen Grundstück zwischen Elbe und Bönischplatz sollten 132 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von rund 7400 Quadratmetern für etwa 290 Menschen mit geringem Einkommen entstehen.

Stadtrat fordert eine Durchmischung

„Aus unternehmerischer Sicht war der Planungsstopp unumgänglich. Wir nehmen den Wunsch der Bürger und des Stadtrats sehr ernst“, kommentiert die für Wohnen zuständige Bürgermeisterin und WiD-Aufsichtsratsvorsitzende, Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, das Vorgehen der WiD. „Die Stadtverwaltung prüft jetzt, wie die Vorgaben des Stadtrats rechtlich umgesetzt werden können. Denn günstiger Wohnraum ist knapp und die konkreten Planungen für das Vorhaben Florian-Geyer-Straße 13 sollen zeitnah wieder aufgenommen werden“, so Kaufmann weiter.

Der Beschluss sieht im Wesentlichen eine Modifikation und Beschränkung vor: Das geplante Wohngebäude sollte nicht ausschließlich Sozialwohnungen beinhalten und eine Gebäudehöhe von 22 Meter nicht überschreiten.

Neu planen oder umplanen?

Jetzt muss zunächst geprüft werden, ob beziehungsweise wie die Vorgaben des Stadtrats durch die WiD umgesetzt werden können. Sollten die städtischen Juristen zu dem Ergebnis kommen, dass das Neubauvorhaben neu geplant werden muss, rechnet die WiD mit einem weiteren Verzug von mindestens neun Monaten. Die genauen Kosten für die Neuplanung lassen sich heute noch nicht genau beziffern.

Originärer Unternehmenszweck der WiD ist eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung vorrangig für besondere Bedarfsgruppen. Die Gesellschaft hat die Ziele der Landeshauptstadt Dresden bezüglich der Versorgung am Markt benachteiligter Wohnungssuchender nach einem sozialen Mietenkonzept im Rahmen ihrer Möglichkeiten umzusetzen. Die Belegungsbindung für Wohnungen, die mit Mitteln des Sozialen Wohnungsbaus errichtet wurden, sollen nach Ablauf der Bindungsfristen des Fördergebers fortgeführt werden. Frei finanzierter Wohnraum gehört bislang nicht explizit zum Aufgabenportfolio.

Hintergrund ist, dass die private Wohnungswirtschaft in den letzten Jahren nur bedingt in der Lage war, die Nachfrage im niedrigpreisigen Segment des Mietwohnungsmarktes zu decken. Das neue kommunale Wohnungsunternehmen wurde deshalb mit dem Auftrag des Stadtrates gegründet, Wohnraum in diesem Segment zu schaffen. Die vom Freistaat Sachsen mit der Richtlinie gebundener Mietwohnraum bereitgestellten Fördermittel fließen nur, wenn belegungsgebundene Sozialwohnungen errichtet werden.

Die bisherige Vorplanung der WiD für das Hochhaus ist das Ergebnis eines Werkstattverfahrens.

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