Maskenpflicht im Einzelhandel entfällt

Ab Ende August plant die sächsische Landesregierung inzidenzunabhängige Öffnungen. Was genau das bedeutet, ließ Sozialministerin Köpping offen. // Foto: Pixabay

Einkaufen ohne Maske? Das ist ab heute wieder möglich. Bereits am Dienstag stellte Petra Köpping die neue Corona-Schutzverordnung vor. Was sonst noch neu ist:

Wer sich in Sachsen gegen Corona impfen lassen will, braucht seit Mittwoch keinen Termin mehr. Das Anmeldesystem wurde komplett aufgegeben, erklärte Sozialministerin Petra Köpping am Dienstag. „Sie können einfach ins Impfzentrum gehen und werden geimpft“, so die SPD-Politikerin. Bisher war das Impfen ohne Termin in den Impfzentren immer erst ab 14 Uhr möglich.

Sachsen schafft außerdem die Maskenpflicht beim Einkaufen ab, solange der Inzidenzwert bei einem Wert von unter 10 bleibt. Das wurde in der neuen Corona-Schutz-Verordnung festgelegt, so Köpping. Die Regelung gilt ab 16. Juli. In Bus und Bahn bleibt die Maskenpflicht bestehen, ebenso in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Derzeit liegen alle Landkreise und Städte im Freistaat unter dem Schwellenwert von zehn wöchentlichen Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.

Gesundheitsministerin Köpping attestierte Sachsen angesichts geringer Inzidenzwerte eine gute Entwicklung – das sei aber keine Selbstverständlichkeit. Die Delta-Variante greife um sich. Im Freistaat gebe es inzwischen 136 Hin- und Nachweise zu dieser Variante. Die Ministerin appellierte an die Bevölkerung, weiterhin Vorsicht walten zu lassen. Wenn man einen guten Herbst haben wolle, müsse man sich impfen lassen.

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