Nach Beschluss des Bundestages tritt das geänderte Infektionsschutzgesetz heute, am 23. April 2021, in Kraft. Das geänderte Bundesgesetz gilt auch im gesamten Freistaat Sachsen. Es sieht insbesondere inzidenzabhängige Maßnahmen vor: Sieben-Tage-Inzidenz über 100 Wenn die