Corona Testpflicht
Corona-Schnelltests: Testkonzept online abrufbar
Nach der geltenden Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums können medizinische Einrichtungen sogenannte PoC-Antigen-Tests als Schnelltests beziehen. Voraussetzung dafür ist ein vom Gesundheitsamt bestätigtes Testkonzept. Dieses Testkonzept ist auf www.dresden.de/corona als online ausfüllbares Dokument abrufbar. Ein Testkonzept ist