
Ratgeber
Was haben Mieter bei Schnee und Eis zu beachten
Mieter müssen nur dann Schnee räumen und vor der Haustür streuen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. In allen anderen Fällen ist nach Angaben des Mietervereins Dresden und Umgebung e.V. der Grundstückseigentümer oder Vermieter [mehr]