Das aufgrund der Geflügelpest bestehende Beobachtungsgebiet im gesamten Stadtgebiet Dresden gilt ab Sonnabend, dem 1. April, als aufgehoben. Da es keine weiteren infizierten Tiere im Stadtgebiet Dresden mehr gab, ist es nunmehr möglich, alle Einschränkungen nach Ablauf der gesetzlichen Frist aufzuheben.
Die Landesdirektion Sachsen hatte am 20. März 2017 die landesweite allgemeine Stallpflicht für Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten aufgehoben. Dies bedeutet, dass nun auch in Dresden Geflügel wieder ins Freie darf. Auch Hunde und Katzen unterliegen keinen Beschränkungen im Zusammenhang mit der Geflügelpest mehr.
Die in der „Verordnung über Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen“ festgelegten hohen Biosicherheitsmaßnahmen sind allerdings weiterhin einzuhalten. Ein entsprechendes Merkblatt, die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Beobachtungsgebietes sowie weitere Informationen stehen im Internet unter www.dresden.de/gefluegelpest
Hinterlasse jetzt einen Kommentar