Kosmetikbetriebe geschlossen – Hilfen reichen aber nicht aus

Die Kosmetik Betriebe in Sachsen sind geschlossen, aber die Corona Hilfen reichen für sie nicht aus.
Für Kosmetikbetriebe aber auch für den lokalen Einzelhandel haben die Maßnahmen teils schwere Folgen. //Foto: office469_pixabay

„Die Kosmetikbetriebe sind in Sachsen geschlossen – die Corona-Hilfen für sie reichen aber nicht aus.“

Jörg Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden, zur derzeitigen Situation des Kosmetiker-Handwerks in Sachsen

In Sachsen ist den Kosmetikern die Ausübung ihres Handwerks derzeit untersagt. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung, die die Landesregierung erlassen hat, erlaubt lediglich körpernahe Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen, heilpädagogischen oder seelsorgerischen Zwecken dient. Doch die finanziellen Hilfen, die der Staat für die betroffenen Unternehmer bereitstellt, sind unzureichend.

Jörg Dittrich, der Präsident der Handwerkskammer Dresden, sagt: „Es ist sehr bedauerlich, dass den Kosmetikern in Sachsens derzeit die Ausübung ihres Handwerks untersagt ist. Umso schlimmer ist es, dass die Betroffenen finanziell im Regen stehen gelassen werden. Während angestellte Kosmetiker Kurzarbeitergeld beziehen können, bleibt für die Arbeitgeber oftmals nur der bittere Gang zum Arbeitsamt, um Hartz-IV-Gelder zu beantragen.“

Hintergrund sind die Regelungen zur sogenannten Überbrückungshilfe III Plus. Mit dieser unterstützt der Bund alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen bei der Deckung ihrer betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent.

„So hilfreich, diese finanzielle Unterstützung für die Unternehmen vom Bund auch ist, sie beseitigt nicht ein Problem. So deckt die Überbrückungshilfe nicht den Lohn des Arbeitgebers ab. Er steht vollkommen ohne Einkommen da“, erläutert Jörg Dittrich. „Notwendig ist daher die Schaffung eines Unternehmerlohns im Freistaat Sachsen, wie ihn bspw. Baden-Württemberg beschlossen hat. Denn wenn die bereitgestellten Mittel und Programme des Bundes nicht ausreichen, ist in diesem Punkt die Landesregierung gefordert. Denn der Freistaat Sachsen war es, der auch den Kosmetik-Betrieben die Ausübung ihres Handwerks untersagt hat.“

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