Pflegearbeiten im Nickerner Wäldchen

Bis einschließlich 4. Februar ist das Betreten der Waldfläche verboten.

Zwischen Montag, 10. Januar, und Freitag, 4. Februar, führt ein Dienstleistungsunternehmen Durchforstungsarbeiten in der Gemarkung Nickern – Nickerner Wäldchen an der B172 (Dohnaer Straße/Alnpeckstraße/Fritz-Meinhardt-Straße – Kauscha-Nickerner-Abzugsgraben) aus.

Ziel der Arbeiten ist es, die ökologische Stabilität der Bestände zu wahren und die Entwicklung der Baumkronen der verbleibenden Bäume zu fördern. Die Entnahme von zu dicht stehenden Bäumen sorgt für bessere Lichtverhältnisse und für die natürliche Wiederbewaldung.

Das anfallende Holz wird für die einheimische verarbeitende Industrie aufbereitet und verkauft. Mit dem Erlös aus dem Holzverkauf können notwendige Arbeiten im Kommunalwald, wie Waldpflege, Pflanzung oder Forstwegebau, finanziert werden.

Während der Forstarbeiten ist das Betreten der Waldfläche verboten. Diese Waldsperrung dient der Sicherheit der Waldbesucher. Zuwiderhandlungen werden gemäß Sächsischem Waldgesetz mit einem Ordnungsgeld geahndet.

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