Wegen Thüga-Streit: Stadt bietet Millionenbürgschaft an

Wegen Thüga-Streit: Stadt bietet Millionenbürgschaft an
Bereits zum 1. Januar schlossen sich die Stromanbieter Enso und Drewag zur Sachsenenergie AG zusammen. Wegen einem Rechtsstreit mit der Thüga AG kann diese jedoch nicht formal abgeschlossen werden. // Foto: Oliver Killig/Archiv

Rund 80 Millionen Euro will Dresden bereitstellen, damit die Fusion von Drewag und Enso zur SachsenEnergie formal zu Ende führen zu können

Der Hintergrund für dieses Bürgschaftsangebot ist komplex: Die aus der ENSO Energie Sachsen Ost AG sowie der DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH (DREWAG) entstandene SachsenEnergie AG kann ihren Fusionsintegrationsprozess aufgrund der Rechtsstreitigkeit mit der Thüga AG nämlich nicht abschließen.

Worum geht es?

Die Thüga AG war mit zehn Prozent an der DREWAG beteiligt. Die EnergieVersorgung Dresden (EDV) hielt die übrigen Anteile, die sie in die SachsenEnergie eingebracht hat.

Im Juni 2019 hatte die EVD eine Rückkaufoption der Thüga-Anteile an der DREWAG ausgeübt. Über die Bewertung der zehn Prozent Anteile und den daraus resultierenden Kaufpreis bestehen zwischen EVD und Thüga unterschiedliche Auffassungen. Obwohl die EVD bereits 74,1 Millionen Euro an ihre frühere Mitgesellschafterin gezahlt hat, weigert sich die Thüga, die Unternehmensanteile abzutreten. Diese stützt sich dabei auf ein anderes Wirtschaftsprüferpapier und fordert zusätzlich 79.780.000 Euro nebst Zinsen. Der Streit ist vor dem Landgericht Dresden (Az. 42 HK O 193/20) anhängig.

Warum ist diese Bürgschaft wichtig?

Das Gerichtsverfahren wird sich voraussichtlich noch einige Zeit hinziehen und dadurch den Konsolidierungsprozess innerhalb der SachsenEnergie weiter verzögern. Deshalb soll die blockierende Haltung der Thüga mit der Bereitstellung einer Bürgschaft der Landeshauptstadt Dresden aufgelöst werden. Mit den 79,78 Millionen würde der streitige Kaufpreisanspruch gesichert und es gäbe für die Thüga keinen Grund mehr, die Übertragung ihrer DREWAG-Anteile zu verweigern.

Die Stadtverwaltung hat die gesetzlichen Bestimmungen zur Erteilung einer Bürgschaft juristisch eingehend geprüft. Eine entsprechende Vorlage wird jetzt an die Gremien des Stadtrates zur Beschlussfassung übergeben. Stimmt der Stadtrat der Bürgschaft zu, muss diese noch durch die Landesdirektion Sachsen genehmigt werden.

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