Neues Jahr bringt viele Veränderung

Geld
Vieles wird 2024 teurer, einiges günstiger und manches erleichtert den Alltag Symbolfoto pixabay

Was ändert sich 2024? Eine ganze Menge und bei den meisten Änderungen heißt es für Endkunden: Vieles wird teurer. Manches aber auch einfacher.

Umsatzsteuer Gas und Fernwärme: Ab 1. März entfällt der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Gas und Fernwärme von derzeit sieben Prozent. Es werden dann wieder die regulären 19 Prozent fällig.
CO2-Preis steigt: Der CO2-Preis steigt drastisch von 30 auf 40 Euro pro Tonne. Dies betrifft fossile Brennstoffe wie Gas, Heizöl und Benzin. Diese Kosten geben die Unternehmen mit großer Wahrscheinlichkeit an die Verbraucher weiter. Heizen und Tanken werden damit deutlich teurer.

Trinkwasser in Dresden: Ab Februar müssen die Dresdner bei Trinkwasser tiefer in die Tasche greifen. Der Verbrauchspreis steigt dann von zwei Euro je Kubikmeter auf 2,60 Euro. Der monatliche Netto-Grundpreis für den kleinsten Zähler klettert von 7,65 Euro auf 9,90 Euro.

VVO-Tarife: Neue Tarifabschlüsse für Mitarbeiter sowie hohe Kosten für Energie und Material machen eine Tarifanpassung zum 1. April notwendig. Die Preise im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) steigen um durchschnittlich 7,7 Prozent. Der Preis für eine Einzelfahrt in Dresden kostet dann 3,20 Euro, in allen anderen Tarifzonen steigt der Preis auf drei Euro. Wochen- und Monatskarten werden zwischen sieben und acht Prozent teurer. Längere Fahrten durch mehrere Tarifzonen werden um 40 bis 80 Cent teurer.

Private Solaranlagen: Mit dem sogenannten Solarpaket I wird ab Anfang 2024 das Netzanschlussverfahren für Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) bis 30 Kilowatt Leistung (kWp) beschleunigt. Bei der Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen sinken ab 1. Februar 2024 die Vergütungssätze um ein Prozent. Weitere Absenkungen um je ein Prozent erfolgen dann immer halbjährlich.

Umweltbonus für E-Autos ist abgeschafft: Die Förderung beim Kauf von E-Autos – der sogenannte Umweltbonus – ist ausgelaufen. Das beschloss die Bundesregierung am 13. Dezember, seit 18. Dezember konnten keine Anträge mehr gestellt werden. Der Grund: Wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts fehlen im Klima- und Transformationsfonds 60 Milliarden Euro. Einige Autohersteller wollen laut ADAC jedoch den staatlichen Anteil an der Kaufprämie für Privatkunden bis Mitte, manche sogar bis Ende 2024 übernehmen.

Gastronomie: Seit 1. Januar beträgt die Mehrwertsteuer in der Gastronomie wieder 19 Prozent. Dies betrifft auch das Essen in Kitas und Schulen.

Pfandpflicht: Seit 1. Januar ist die Pfandpflicht erweitert: Nun wird ein Einwegpfand von 25 Cent auch auf Milch und Milchgetränke in Kunststoffflaschen erhoben. Das gilt für alle trinkbaren Milcherzeugnisse in Einwegkunststoffflaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter.

Autoreifen: Ab Oktober dürfen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen bei Eis, Schnee, Schneematsch und Glätte gefahren werden, wenn sie das „Alpine-Symbol“ tragen ( Schneeflocke in einem Bergmotiv) tragen. Ab 2018 produzierte Reifen, die nur die Kennung „M+S“ (Matsch und Schnee) aufweisen, erfüllen dann nicht mehr die Winterreifenpflicht.

Steckersolargeräte: Die sogenannten Balkon-Kraftwerke müssen nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden. Die Geräte dürfen nach dem Kauf sofort in Betrieb genommen werden, auch wenn der Stromzähler noch nicht getauscht wurde.

Effizientere Haushaltsgeräte: Kühlschränke, Waschmaschinen und Trockner müssen ab März effizienter werden, der Stromverbrauch muss auf dem Energielabel ausgewiesen sein.

Herkunftskennzeichnung bei unverpacktem Fleisch: Unverpacktes und unverarbeitetes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch muss ab 1. Februar die Herkunft aufzeigen. Das betrifft zum Beispiel Fleisch in Bedientheken oder Metzgereien.

E-Rezept: Ärzte müssen seit Januar das E-Rezept ausstellen. Patienten haben drei Möglichkeiten, ein Rezept einzulösen: per elektronischen Gesundheitskarte, per E-Rezept-App oder mittels Papierausdruck.

Nutri-Score-Berechnung: Milch und Pflanzendrinks werden als Getränke und nicht mehr als feste Lebensmittel bewertet. Der Gehalt von Zucker und Salz wird insgesamt strenger bewertet. Getränke mit Süssungsmitteln werden nun auch mit Negativ-Punkten berücksichtigt. Darüber hinaus wird die Fettqualität differenzierter bewertet.

Einheitliches Ladekabel: „Hast Du mal ein Ladekabel für mein Handy, Modell XYZ?“ Diese Frage soll spätestens Ende 2024 der Vergangenheit angehören. Das Bundeskabinett hat im Oktober eine Änderung des Funkanlagengesetzes beschlossen, nach der USB-C zum neuen Standard-Kabel für alle Handys, Kameras und Kopfhörer wird. Dann heißt es: Einheitskabel statt Kabelsalat.

Kabel-Fernsehanschluss: Bisher galt: Wer zur Miete wohnt, zahlt die Kosten für den Kabel-Fernsehanschluss mit, egal ob dieser genutzt wird oder nicht. Ab 1. Juli können alle Mieter ihre Fernsehempfangsart frei wählen und eigene Kabelvertrag abschließen.

Mobi-Zuschuss für Azubis: Ab 1. April haben angehende Azubis Anspruch auf einen Mobilitätszuschuss, wenn ihr Ausbildungsplatz in einer weiter entfernten Region liegt. Finanziert werden zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr.

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