Laubentsorgung: Anlieger sind in der Pflicht

Laub
Foto: LHD

Erst malt der Herbst die Blätter bunt, dann lässt er sie von den Bäumen fallen. Grundstückseigentümer sind zur Entsorgung verpflichtet

Das Laub darf dabei aber nicht einfach an den Fahrbahnrand gekehrt, sondern muss entsorgt werden. Grundstückseigentümer können es kostenfrei bei allen städtischen Wertstoffhöfen und Grünabfall-Annahmestellen abgeben.

In den Fällen, in denen Grundstücke ganz oder teilweise an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossen sind, übernimmt die Stadt Dresden die Reinigung. Dies betrifft 41 Prozent der Fahrbahnen und elf Prozent der Gehwege. Die betreffenden Grundstückseigentümer zahlen dafür eine Straßenreinigungsgebühr. Welche Gebiete betroffen sind und wann die Straßenreinigung stattfindet, ist im Online-Straßenreinigungskalender einsehbar. Angesichts der aktuellen Haushaltssituation ist es der Stadt derzeit nicht möglich, zusätzliche Laubreinigungen durchzuführen.

Laub aus Privatgrundstücken und Gärten ebenfalls bei den städtischen Annahmestellen abgegeben werden, allerdings gegen eine Gebühr. Mengen bis zu einem Kubikmeter kosten einen Euro pro 0,2 Kubikmeter, während bei Mengen über einem Kubikmeter fünf Euro pro Kubikmeter berechnet
werden. Von der Miniermotte befallenes Kastanienlaub wird hingegen gebührenfrei
angenommen, um die Ausbreitung des Schädlings einzudämmen.

Alternativ können die herabgefallenen Blätter auch über die Biotonne entsorgt oder im eigenen Grundstück kompostiert werden. Laub zu verbrennen ist dagegen verboten.

Weitere Informationen:
•        Wertstoffhöfe und Grünabfallannahmestellen: www.dresden.de/abfall
•        Öffentliche Straßenreinigung: www.dresden.de/strassenreinigung
•        Abfallberatung: Abfall-Info-Telefon 0351-4889633 (Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag 13 bis 17 Uhr), E-Mail [email protected]



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