
Von Altkleidersammlung bis Zahnfüllung: Mit Jahresbeginn ändert sich vieles in Deutschland
Mindestlohn und CO2-Preis steigen. Die elektronische Patientenakte kommt. Das Deutschlandticket bleibt, wird aber teurer. Das neue Jahr bringt zahlreiche Neuerungen. Welche Änderungen gelten 2025?
Mindestlohn, Minijob, Grundfreibetrag
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar von 12,41 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich von 538 auf 556 Euro. Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss, steigt von bisher 11.604 rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf 11.784 Euro, in 2025 dann auf 12.084 Euro.
Wohngeld und Kindergeld
Das Wohngeld steigt um durchschnittlich 15 Prozent, was etwa 30 Euro mehr pro Monat entspricht. Für die rund 25.000 Wohngeld-Empfänger in Dresden gelten bis 31. Dezember 2026 folgende Obergrenzen: Ein Ein-Personen-Haushalt bekommt 450,50 statt bisher 368,93 Euro. Ein Zwei-Personen-Haushalt erhält 557,64 Euro (alt 464,93), bei drei Personen erhöht sich die Summe auf 715,73 (553,14), bei vier Personen auf 813,85 Euro (687,43). Ein Fünf-Personen-Haushalt erhält ab Januar monatlich 962,50 Euro (bisher 868,68) und für jede weitere Person in einem Haushalt erhöht sich der Betrag um 116,60 (bisher 91,44).
Das Kindergeld soll steigen. Familien sollen für jedes Kind 255 Euro pro Monat erhalten – fünf Euro mehr als bisher.
Pflegeversicherung
Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wird zum 1. Januar um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Die Leistungsbeträge für Pflegeleistungen steigen um 4,5 Prozent, darunter auch das Pflegegeld. Ab Juli wird ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Ersatz- und Kurzzeitpflege eingeführt, der flexibel für beide Leistungen genutzt werden kann.
Renten- und Krankenversicherung
Aufgrund der gestiegenen Löhne und Gehälter steigen zum 1. Januar die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung – von 7.450 Euro in den neuen Bundesländern und 7.550 Euro in den alten erstmalig einheitlich auf 8.050 Euro pro Monat.
Die Beitragsbemessungsgrenze bei der Krankenversicherung steigt ebenfalls – auf jährlich 66.150 Euro (das entspricht einem Verdienst bis 5.512,50 Euro im Monat). 2024 lag sie bei 62.100 Euro jährlich (5.175 Euro im Monat). Die Versicherungspflichtgrenze – also der Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen – erhöht sich auf 73.800 Euro pro Jahr (Verdienst bis 6.150 Euro im Monat).
CO2-Preis steigt
Der CO2-Preis steigt ab Januar von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Das wirkt sich auf die Preise von Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl aus, die wieder steigen werden.
Briefe und Pakete
Ab Januar gibt es mehrere Änderungen im Post- und Paketversand der Deutschen Post. So verlängert sich die Briefzustellung: 95 Prozent der Briefe müssen künftig erst nach drei Werktagen statt wie bisher nach zwei Tagen ihren Empfänger erreichen. Gleichzeitig wird die Postbeförderung teurer. Der Standardbrief kostet künftig 95 Cent bisher Cent). Auch andere Produkte wie Postkarten (95 Cent statt 70 Cent), Kompaktbriefe (1,10 Euro statt 1,00 Euro), Großbriefe (1,80 Euro statt 1,60 Euro) und Maxibriefe (2,90 Euro statt 2,75 Euro) verteuern sich.
Deutschlandticket
Die gute Nachricht: Das Deutschlandticket bleibt erhalten. Allerdings wird es teurer. Ab 1. Januar kostet es 58 statt bisher 49 Euro pro Monat. Es bleibt bundesweit gültig und ermöglicht weiterhin die Nutzung des gesamten öffentlichen Nahverkehrs mit Bussen, U- und S-Bahnen, Straßenbahnen sowie Regionalzügen.
Elektronische Patientenakte
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingeführt und soll die alte Zettelwirtschaft beenden und alle Patientendaten, die an verschiedenen Orten abgelegt sind, digital zusammentragen. Dadurch sollen Arztpraxen, Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen besser vernetzt werden und schnelleren Zugriff auf relevante Daten erhalten. Wie schnell das alles umgesetzt werden kann ist allerdings fraglich. Fest steht: Am 15. Januar wird die ePA zunächst in bestimmten Modellregionen für die gesetzlich Versicherten ausgerollt – in Hamburg, Franken und Teilen von Nordrhein-Westfalen. Läuft alles nach Plan, sollen alle anderen gesetzlich Versicherten einen Monat später ihre ePA erhalten. Wann genau, kann sich von Kasse zu Kasse etwas unterscheiden.
Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen (Opt-Out).
Altkleidersammlung
Für Altkleider gelten ab 1. Januar EU-weit neue Regeln. Alte Textilien müssen dann im Altkleidercontainer entsorgt werden – auch, wenn sie kaputt oder verschlissen sind. Auch Bettwäsche, Handtücher und andere Textilien müssen im Sammelcontainer entsorgt werden. In Dresden gibt es dann zehn Dienstleiter, die sich um die 380 Altkleidercontainer auf kommunalen Stellflächen kümmern.
Amalgam-Füllungen
Amalgam ist ab dem kommenden Jahr als Zahnfüllung EU-weit verboten und damit auch keine Kassenleistung mehr. Für die neue Standardfüllung der gesetzlichen Krankenkassen stehen mehrere Werkstoffe zur Verfügung, in den meisten Fällen ein einfacher Kunststoff oder eine Füllung aus einem Glas-Zement.
EU-einheitliches Ladekabel
Eine EU-Richtlinie soll dem Kabelchaos und Elektroschrott ein Ende bereiten. Ab 2025 gibt es nur noch einen Anschluss: USB-C als Ladestandard für Smartphones, Tablets und andere Geräte wird Pflicht. Für Laptops gilt das einheitliche Ladekabel erst ab 2026.
Namensrecht
Ab Mai 2025 können Menschen ihren Nachnamen freier und flexibler wählen. Ehepaare können künftig einen Doppelnamen als gemeinsamen Ehenamen wählen, der die Familiennamen beider Partner kombiniert. Auch die Kinder können solche Doppelnamen erhalten, unabhängig davon, ob die Eltern einen Doppelnamen führen.
Unterhaltszahlungen
Ab Januar 2025 können Unterhaltszahlungen nur noch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn diese per Überweisung auf das Konto der unterhaltenen Person erfolgen. Bargeldzahlungen werden künftig in aller Regel nicht mehr anerkannt.
Photovoltaikanlagen
Die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen wird auf Anlagen bis zu 30 kW (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit ausgeweitet. Diese Regelung gilt erstmals für Anlagen, die nach dem 31.12.2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar