Stadt regelt Einsatz von E-Scootern und E-Bikes neu

E-Scooter
Das Unternehmen Lime muss seine E-Scooter abziehen, darf aber 833 E-Bikes im Stadtgebiet aufstellen. Foto: Pönisch

Das Angebot an ausleihbaren E-Scootern und E-Bikes in Dresden wird sich in den kommenden Tagen deutlich erhöhen und zugleich verändern. Die Stadt hat zum 1. August ihr Sharing-Angebot nämlich neu aufgestellt und deutlich erweitert. Zum 1. August können zwei Anbieter mit insgesamt 2.000 E-Bikes und drei Anbieter mit insgesamt 2.500 E-Scootern ihr Angebot starten

Neue Anbieter bei E-Scootern

Bei den elektrischen Rollern wird es eine deutliche Veränderung geben. Der bisherige Platzhirsch Lime muss sich aus Dresden zurückziehen. Dafür dürfen die Anbieter BOLT, VOI und RideMovi jeweils 833 E-Scooter in den Verkehr bringen. Insgesamt gab es sechs Bewerber auf die drei zu vergebenden Erlaubnisse, so dass am Ende das Losverfahren entschieden hat. Bisher galten in Dresden Kooperationsvereinbarungen mit einzelnen Anbietern. Diese werden nun abgelöst und der Betrieb von Sharing-Angeboten ist nicht länger genehmigungs- und gebührenbefreit. Die Regelung mit BOLT, VOI und RideMovi gilt zunächst für drei Jahre.

Zwei Anbieter für E-Bikes

Für Bikesharing erhielten nach Prüfung der Eignungskriterien die beiden Anbieter LIME und VOI eine Sondernutzungserlaubnis, um jeweils bis zu 1.000 E-Bikes in den kommenden drei Jahren im Stadtgebiet Dresden zu verteilen. Die gelben MOBI-Bike-Räder, die ein Angebot der DVB sind und täglich rund 6.500 mal genutzt werden, bleiben weiterhin im Einsatz. Die Fahrräder fahren allerdings nicht elektrisch unterstützt und sind daher für einige Zwecke nur bedingt geeignet.

E-Scooter
Im Weg liegende Roller machen die Akzeptanz der mobilen Geräte nicht immer leicht. Foto: Cpö

Neue Regelung zu Verteilung und Abstellen

Mit den neuen Anbietern werden erstmalig die vom Stadtrat beschlossenen „Sharing-Leitlinien Mobilität“ umgesetzt. Dabei müssen neue Auflagen und Rahmenbedingungen eingehalten werden, die zu einem stadtverträglichen und harmonischen Betrieb der Sharing-Angebote führen sollen.

Konkret geht es unter anderem um die Einhaltung von Verteilquoten der Flotten. In der Innenstadt dürfen maximal 30 Prozent der Bikes und Scooter aufgestellt sind, in den Stadtrandlagen müssen es minimal zehn Prozent sein. Neu geregelt sind die Fotopflicht und Prüfung der Geoposition vor Beendigung der Ausleihe, und auch das Erkennen liegender E-Scooter soll mittels Gyroskopsensor besser möglich sein. Die Anbieter sind bi Problemen zu schneller Reaktion verpflichtet und sollen sich regelmäßig mit Interessensvertretern sehbehinderter und mobilitätseingeschränkter Menschen austauschen.  Die Geopositionsdaten müssen für ein städtisches Monitoring bereitgestellt werden.

Durch die Vorgaben zum Verteilen der Flotte bis in die Stadtrandlagen können die neuen E-Scooter und E-Bikes nun verstärkt als Zubringer zum Bahnhof oder auch für Direktfahrten ausgeliehen werden. Zum Beispiel, wenn der Bus verpasst wurde. Aufgrund der Höhenunterschiede und der weiten Wege in Dresden soll der Einsatz von E-Fahrzeugen für viele Menschen eine deutliche Verbesserung ihrer Mobilität bringen.

Noch in Planung: Sharing-Stationen und digitale Sperrbereiche

In den nächsten Jahren will die Stadt die Einrichtung von anbieterneutralen Sharing-Stationen verstärken. Diese sollen so errichtet werden, dass sensible Fußwegareale von Hindernissen freibleiben. Im Umkreis dieser Stationen werden digitale Sperrbereiche eingerichtet, so dass nur dort eine Rückgabe der E-Bikes und E-Scooter erfolgen kann.

Nach Mitteilung der jetzt ausgewählten Anbieter werden die neuen Kontingente noch nicht komplett ab dem 1. August bereitstehen, sondern erst nach und nach in den Folgewochen. In der Übergangszeit kann es stellenweise zu einer höheren Anzahl falsch abgestellter Fahrzeuge kommen.





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