
Der Freistaat Sachsen regelt die Wohneigentumsförderung neu. Dafür hat das sächsische Kabinett die Neufassung der Förderrichtlinie zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien (FRL Familienwohnen) beschlossen.
Für Familien in Sachsen soll es wieder zinsgünstige, langfristige Darlehen für den Hausbau geben. Ab 10. Oktober kann das staatliche Darlehen bei der Sächsischen Aufbaubank beantragt werden. Für dieses Jahr stehen im Förderprogramm rund 34 Millionen Euro zur Verfügung, für 2026 sind es voraussichtlich 55 Millionen Euro.
Das bringt die neue FRL Familienwohnen
• Förderung von Bau- und Wohnprojekten: Erstmals können auch Familien, die Teil eines gemeinschaftlichen Bau- und Wohnprojektes werden, von der Förderung profitieren.
• Kinder werden auch nach Darlehensbewilligung berücksichtigt: Zukünftig kann auch für die Kinder, die nach dem Einzug geboren werden, eine Zinsreduktion erfolgen. Wächst die Familie, sinkt der Darlehenszins.
• Einfachere Regeln: Die bisherigen Wohnflächengrenzen entfallen. Maßgeblich sind nur noch die Gesamtkosten des Vorhabens.
• Geringere Eigenkapitalanforderung: Künftig genügt ein Eigenanteil von zehn Prozent.
• Feste Darlehenshöhe: In der Regel beträgt das Förderdarlehen 80.000 Euro (ggf. mit einem Zuschlag für Familienangehörige mit Schwerbehinderung).
Besonders einkommensschwache Familien oder Käufer von Altbauten im Rahmen des Förderbausteins »Jung kauft Alt« profitieren von zusätzlichen Zinsabschlägen
Weitere Informationen erhalten Interessierte bei einem Webinar der SAB am 1. Oktober 2025 (»Baufinanzierung aus einer Hand mit der SAB – Neuigkeiten zum Familienwohnen«: https://eveeno.com/314840976).
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