Am Sonntag fand in Dresden eine Versammlung unter dem Motto „Evacuate them all“ statt. Einsatzkräfte der Polizeidirektion Dresden sicherten die Versammlung ab. Während der Demonstration wurde das Verhalten des Einsatzführers in einer Situation kritisiert.
In einem Video ist der Satz „Schubs mich und du fängst Dir `ne Kugel“ zu hören. Gleichzeitig legt der Beamte seine Hand über seine Dienstwaffe.
Der veröffentlichten Szene vorausgegangen war der Wurf eines Nebeltopfes aus der Versammlung heraus. Der Einsatzleiter entschied sich daraufhin alleine den Nebeltopf als Beweismittel zu sichern. In der Folge bedrängten ihn 25 bis 30 vermummte Versammlungsteilnehmern. Der Beamte verspürte dabei einen Stoß in Brusthöhe.
Der Beamte versuchte sich daraufhin rückwärts von den Personen zu entfernen. Dabei legte er seine Hand über die Waffe, um vorsorglich eine Wegnahme seiner Dienstwaffe zu verhindern.
Polizeipräsident Jörg Kubiessa: „Das sichern der Dienstwaffe in so einer angespannten Situation ist richtig und auch absolut angemessen. Taktisch müssen wir den Einsatz dennoch nachbereiten, denn das alleinige Handeln des Beamten – die Sicherstellung eines Beweismittels – entspricht nicht den Grundsätzen der Eigensicherung.“
Der Polizeibeamte bestätigte, dass der kritisierte Satz von ihm stammte. Er bedauerte diese Aussage und konnte gleichzeitig glaubhaft versichern, dass die Anwendung der Schußwaffe oder auch nur deren Androhung nie eine Handlungsoption für ihn war.
Der Satz ist so gefallen. Der Kollege hat es eingeräumt und sich dafür entschuldigt. Bei der Bewertung seines Verhaltens muss man die Umstände – eine hektische, unübersichtliche Situation – sicher mit einbeziehen. Dennoch ist es unterm Strich für mich unstrittig, dass so ein Satz nicht fallen darf. Einen Anlass für disziplinarrechtliche Schritte sehe ich jedoch nicht.“ erklärt Jörg Kubiessa.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar