Corona: Diese Regeln gelten aktuell

Foto: Arturo Rey/Unsplash

Maskenpflicht

  • in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder mit Besuchs und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV.
  • an innerstädtischen Orten mit Publikumsverkehr, z. B. auf Straßen und Plätzen, Festlegung erfolgt durch örtliche Behörden.
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.
  • vor Schulen, Kitas und Kirchen.
  • in Arbeits- und Betriebsstätten, nicht jedoch am eigenen Platz, wenn Mindestabstand von 1,5 Meter sicher eingehalten werden kann.
  • Maskenkontrollen im DB-Fernverkehr werden verstärkt.

Kontakte reduzieren & Abstand halten

  • Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum reduzieren.
  • Strengere Kontaktbeschränkungen: Private Treffen sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch auf max. 5 Personen zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen.
  • Dringender Appell: Alle nicht notwendigen Kontakte sowie nicht zwingend erforderliche private, touristische und berufliche Reisen vermeiden.

Schulen & Kitas

  • Schulen und Kitas sollen offen bleiben
  • letzter Schultag vor Weihnachten ist der 18.12.2020.
  • Ab einer 7-Tage- Inzidenz von 200 gilt an Schulen: Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht wird ab Klassenstufe 7 für alle Schularten Pflicht. An allen Grundschulen und Förderschulen wird das Prinzip der festen Klassen eingeführt–ohne Einschränkung des Fächerkanons. Weiterführende Schulen können in Absprache mit dem Kultusministerium in den Wechselunterricht gehen. Grundsätzlich ausgenommen sind die Abschlussklassen und die Klassenstufen 5 und 6.
  • Ab 7-Tages Inzidenz von 200 gilt an Kitas: ein eingeschränkter Regelbetrieb mit der strikten Trennung von Betreuungsgruppen und Betreuungspersonen. Kinder unterschiedlicher Gruppen sollen sich nicht treffen, das gilt im Gebäude und auf Freiflächen. Offene Konzepte sind bis auf weiteres nicht zulässig

Einkaufen & Geschäfte

  • Groß- und Einzelhandel bleiben geöffnet.
  • Zugangsregelungen: bei kleinen Geschäften1Kunde / 10 qm, bei Verkaufsfläche über 800 qm 1 Kunde / 20qm.
  • Bitte die Weihnachtseinkäufe möglichst in der Woche tätigen.

Maßnahmen bei einer 7-Tage-Inzident über 200

Der Landkreis/ die kreisfreie Stadt hat anzuordnen:

  • Ausgangsbeschränkungen: Das Verlassen des Hauses ist nur noch
  • mit triftigen Gründen möglich (Arbeit, Einkaufen, Arztbesuch, Schule, Kita, Bewegung im Freien im 15-Kilometer-Radius und Besuch des eigenen Grundstücks /Gartens)
  • Alkoholkonsum und -verkauf in der Öffentlichkeit werden eingeschränkt
  • Schließung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung

Quarantänepflicht

  • Bei positivem Test
  • Bei unmittelbarem Kontakt mit positiv-Fall
  • Bei Verdacht auf eigene Infektion

Weihnachten & Silvester

  • Lockerungen von Weihnachten bis Neujahr: Zusammenkünfte im engsten Familien- oder Freundeskreis mit max. 10 Personen sind vom 23.12.2020 bis 1.1.2021 möglich. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind ausgenommen.
  • Empfehlung: Vor den Feiertagen Kontakte auf das wirklich Notwendigste reduzieren.
  • Vorgezogene Weihnachtsferien: bundesweit ab 19.12.2020
  • Regelungen zum Jahreswechsel: Auf private Silvesterfeuerwerke möglichst verzichten.

2 Trackbacks / Pingbacks

  1. Sachsens Filmschätze im Herzen Dresdens zu sehen - DAWO! - Dresden am Wochenende
  2. Corona: Dresden ändert Quarantäneregelungen - DAWO! - Dresden am Wochenende

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.