Was Arbeitnehmer zu ihren Ansprüchen für das Jahr 2021 wissen sollten.
Urlaub muss sein. Nur wer sich regelmäßige Erholungspausen gönnt, bleibt fit und gesund – und kann auch am Arbeitsplatz die volle Leistung bringen. Viele von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer tun sich dennoch mit der konkreten Planung ihrer freien Wochen für das Jahr 2021 schwer: Wie viel Urlaub steht ihnen zu? Was wird aus dem noch vorhandenen Resturlaub? Und was passiert mit den Ansprüchen, wenn die Kurzarbeit weiter andauert?
Was wird aus der Urlaubsplanung?
Das Sozialgesetzbuch nennt eine klare Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld: Bevor die staatlichen Zuschüsse fließen können, sind Überstunden, Pluskonten und Ähnliches abzubauen. Das gilt auch für Resturlaubstage aus dem vergangenen Jahr und unter Umständen für neue Urlaubsansprüche – sofern sie nicht bereits verplant sind. „Aus Sicht des Arbeitnehmers ist es daher empfehlenswert, frühzeitig den Wunschtermin zum Beispiel für den Sommer anzumelden und sich vom Arbeitgeber schriftlich genehmigen zu lassen“, erklärt Rainer Knoob, Bundesvorsitzender der Arbeitnehmervertretung AUB. Während des Urlaubs muss das Unternehmen das reguläre Gehalt zahlen und profitiert in dieser Zeit nicht von den Kurzarbeitsregelungen.
„Daher drängen einige Arbeitgeber wiederum darauf, Urlaub erst nach Ende der Kurzarbeit zu nehmen“, so Knoob weiter. „Das macht die Ferienplanung in der Familie natürlich schwierig.“ Vorstellbar sei es in Zeiten der Pandemie, dass Unternehmen einen zeitweisen Zwangsurlaub anordnen. Umso wichtiger sei es, frühzeitig mit dem Chef, am besten unter Federführung des Betriebsrats, eine individuell passende Regelung zu finden. Umstritten ist auch die Frage, wie hoch der Urlaubsanspruch für das Jahr 2021 tatsächlich ist. Denn abhängig vom Umfang der Kurzarbeit sinkt auch die Zahl der Urlaubstage, die einem zustehen. Das sollten Arbeitnehmer bei ihren Plänen ebenfalls berücksichtigen.
Neben Kurzarbeit dürften viele auch weiterhin mit der Arbeit im Homeoffice konfrontiert sein. „Da das Provisorium längst zum Dauerzustand geworden ist, sollte es auch klare Regelungen für die Arbeitnehmer geben“, betont Knoob weiter.
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DJD
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