Schaufenster Dresden

Corona: Diese Regeln gelten in Sachsen

Die aktuelle Corona-Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 30. November. Wann muss ein Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden? in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (Bussen, Bahnen, Taxis & an Haltestellen) in Supermärkten, Geschäften und auf deren Parkplätzen in Fußgängerzonen in

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Neue Corona-Verordnung gilt ab heute

Sachsens Landesregierung hat einen Teil-Lockdown beschlossen. Dieser gilt ab heute, vorerst bis zum 30. November. Um die Corona-Pandemie einzudämmen, hat das Kabinett eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Diese gilt vorerst vom 2. bis zum 30. November