Gastronomiebetriebe ab 2. November geschlossen

Foto: © Peter Endig//Archiv

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder haben am 28. Oktober in einer Video-Konferenz über schärfere Corona-Maßnahmen beraten. Auf folgende Maßnahmen konnte man sich bereits am Nachmittag einigen:

  • Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet
  • Groß- und Einzelhandelsgeschäfte bleiben offen –  jedoch mit Einschränkungen – nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter.
  • Gastronomiebetriebe sollen bis Ende November schließen – Davon ausgenommen sein soll die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause, Kantinen sollen offen bleiben dürfen.)
  • Profisport nur noch ohne Zuschauer. Das gilt auch für die Fußballbundesliga.
  • Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit – Bund und Länder wollen aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen den gemeinsamen Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal zehn Personen erlauben. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden sanktioniert werden.
  • Freizeiteinrichtungen sollen weitgehend schließen – Bund und Länder wollen Veranstaltungen, die der Unterhaltung und der Freizeit dienen, im November weitgehend untersagen. Theater, Opern oder Konzerthäuser sollen ab 2. November bis Ende des Monats schließen.

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