„Dresden (dpa/sn) – Angeln ohne Erlaubnis oder Schwarzangeln – Sachsens Aufseher haben im vergangenen Jahr bei mehr als 7000 Kontrollen fast 500 Verstöße gegen das Fischereirecht registriert. In mehr als 200 Fällen wurde daraufhin ein Bußgeldbescheid erlassen oder eine Verwarnung mit einem Verwarnungsgeld ausgesprochen, wie das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie auf Anfrage mitteilte. 16 Fälle wurden an die Staatsanwaltschaft abgegeben, weil Fischdiebstahl aus privaten oder Fischwilderei in öffentlichen Gewässern vorlag. Häufigste Verstöße waren das Angeln ohne Erlaubnis des Besitzers des Gewässers sowie Angeln ohne Fischereischein, das sogenannte Schwarzangeln.“
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