„Dresden (dpa/sn) – Der Zoll hat zur Ferienzeit vor illegalen Urlaubssouvenirs gewarnt. «Oft wissen Urlauber auch nicht, dass es schon strafbar sein kann, ein am Strand gefundenes Schneckengehäuse oder ein Korallenteil mitzunehmen. Daher im Zweifelsfall besser liegen lassen», erklärte das Hauptzollamt Dresden am Montag in Dresden. Auch von anderen exotischen Reisesouvenirs wie Textilien oder anderen Waren aus Reptilienleder sei dringend abzuraten.
Muscheln seien immer wieder sehr beliebt, einige Arten dürften jedoch aus artenschutzrechtlichen Gründen gar nicht oder nur in kleinen Mengen nach Deutschland eingeführt werden. Durch den Kauf geschützter Pflanzen oder Tieren und daraus gefertigter Waren würden Millionen von Touristen zumeist unwissend dazu beitragen, dass der Bestand vieler Arten gefährdet ist. Zudem drohe ein Bußgeld oder im schlimmsten Fall ein Strafverfahren.
Grundsätzlich könnten bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland mit dem Flugzeug oder Schiff Waren bis zu einem Warenwert von 430 Euro pro Person abgabenfrei eingeführt werden, hieß es. Für Reisende unter 15 Jahren gilt ein verminderter Freibetrag von 175 Euro. Das Hauptzollamt empfahl die kostenlose Smartphone-App «Zoll und Reise».“
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