Abgeordnete bekommen mehr Geld

Der Sächsische Landtag in Dresden. (Foto: Oliver Carstens)

Dresden. Es gibt mehr Geld für die 126 Abgeordneten, die als Vertreter ihrer Partei im Landtag in Sachsen sitzen. Um 136 Euro wurde die monatliche Grundentschädigung angehoben. Und zwar zum 1. August 2018. Damit erhält jeder Abgeordnete zukünftig
5 804,20 Euro statt 5 688,16 Euro.

Möglich macht diese Erhöhung ein sogenanntes Index-Modell. Dieses berechnet jedes Jahr die Grundentschädigung der Abgeordneten neu. Orientieren tut sich dieses Modell auf der Entwicklung der Arbeitnehmerlöhne sowie des Bruttoinlandsprodukts. Mit ein die Berechnung fließen auch der Regelsatz für Empfänger von Arbeitslosengeld II und der aktuelle Rentenwert.

Seit 2010 dürfen die Abgeordneten im sächsischen Landtag nicht mehr selbst über ihre Abgeordnetendiäten bestimmen. Die nunmehr erfolgte Anhebung der Entschädigungen ist die achte in Folge. Bereits zu Beginn dieses Monats hatten sich die steuerfreien Aufwandspauschalen erhöht, die ebenfalls durch das Index-Modell berechnet werden Die Pauschale ist nicht für jeden Abgeordneten gleich, sondern richtet sich nach dem Wohnort. Sie variiert zwischen 3 223 Euro bis 4 214 Euro monatlich.

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