Krankenkassen senken Beiträge für 2019

Versicherte können sich freuen und zahlen 2019 weniger Beiträge bei den gesetzlichen Kassen. // Foto: Archiv

Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen müssen im neuen Jahr weniger Beiträge zahlen. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, nach der Arbeitgeber beziehungsweise die Rentenversicherung künftig auch die Hälfte des Zusatzbeitrages tragen. Außerdem senken einige Kassen ihre Zusatzbeiträge, darunter auch die IKK classic und die TK.

Größte Kasse im Freistaat senkt Beitrag nicht

Die AOK Plus teilte mit, dass der Beitragssatz von 15,2 Prozent beibehalten werde. Damit gehört die größte Kasse im Freistaat – etwa jeder zweite Sachse ist hier versichert – dennoch nach wie vor zu den günstigsten gesetzlichen Versicherten in ganz Deutschland. Konkurrenz bekommt sie allerdings von der BKK VerbundPlus, die ihren Beitragssatz auf 15,1 Prozent senkt. Die Betriebskrankenkasse mit Sitz in Biberach (Baden-Württemberg) unterhält auch eine Geschäftsstelle in Dresden.

HKK mit niedrigstem Beitrag

Den niedrigsten Beitragssatz bietet die HKK mit knapp 15 Prozent. Wie groß die Ersparnis für jeden Einzelnen ist, hängt vom Einkommen und der Höhe des Zusatzbeitrages ab. Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der monatlich 3 000 Euro brutto verdient und bei der AOK Plus versichert ist, muss künftig 108 Euro weniger im Jahr zahlen. Ist er Mitglied der DAK, liegt die Ersparnis sogar bei 270 Euro im Jahr – wegen des höheren Zusatzbeitrages zahlt er unterm Strich aber dennoch mehr als die meisten anderen Versicherten.

Freiberufler werden entlastet

Spürbare Entlastungen wird es auch für Selbstständige mit geringem Einkommen geben. Die Einkommensgrenze für den Mindestbeitrag sinkt um fast die Hälfte auf 1 038 Euro. Gut zu wissen: Die meisten Deutschen werden 2019 trotz der sinkenden Kassenbeiträge mehr Geld in die Sozialkassen einzahlen müssen. Denn ab 1. Januar steigt der Beitragssatz für die Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent. Unter Umständen kommt dazu noch der Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,25 Prozentpunkten. Wer zwischen 4 425 und 4 537,50 Euro verdient, wird zudem wegen der höheren Beitragsbemessungsgrenze stärker als bisher zur Kasse gebeten.

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