Vorerst nur eine „Bon-Befreiung“

Silke Zimny, Inhaberin der Bäckerei Maaß, ist mit ihrem Antrag auf Befreiung von der Bonpflicht gescheitert. So wie ihr geht es vielen Dresdner Einzelhändlern. (Foto: Rene Meinig)

Der Ärger unter den Einzelhändlern ist groß: Fast alle Anträge auf Befreiung von der Bonpflicht wurden abgelehnt.

Sie hat es bereits geahnt, doch erst jetzt ist es Gewissheit: Die Bäckerei Maaß wird nicht von der Bonpflicht befreit. Diese gilt seit Jahresanfang und verpflichtet alle Einzelhändler, zu jeder Transaktion einen Beleg herauszugeben. Silke Zimny, Inhaberin der Bäckerei Maaß, wollte sich nicht mit dem neuen Gesetz abfinden. Sie hat beim Dresdner Finanzamt eine Befreiung beantragt. Jetzt kam die enttäuschende Antwort. „Mein Antrag wurde natürlich abgelehnt“, sagt die Inhaberin. Ihre Argumente, dass die Bonpflicht der Umwelt schade, eine Unmenge an Müll und Mehrkosten produziere, habe das Finanzamt nicht gelten lassen.
Dabei ist eine Befreiung von der Pflicht prinzipiell möglich. So heißt es in Paragraf 146a der Abgabenordnung, dass Unternehmen von der Pflicht befreit werden können, wenn diese nicht zumutbar ist. Zimny fragt sich allerdings, was das bedeutet.
„Eine Befreiung von der Beleg-Ausgabepflicht ist nur möglich, wenn für den einzelnen Steuerpflichtigen eine besondere unzumutbare Härte besteht“, sagt Sandra Jäschke, Pressesprecherin des Dresdner Finanzamtes. „Die aktuell häufig vorgetragenen Argumente, mit der Erfüllung der Pflicht seien Mehrkosten verbunden und der Betriebsablauf müsse umgestaltet werden beziehungsweise werde verzögert, stellen für sich allein keine Härte dar. Auch die Höhe eines einzelnen Umsatzes ist allein kein Grund für eine Ausnahmebewilligung. Diese Belastungen treffen alle Steuerpflichtigen in gleicher Weise.“ Auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums heißt es, dass diese Härten „durch die Einhaltung der durch die Steuergesetze begründeten Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten entstehen“ müssen. Doch wann ist dieses Kriterium erfüllt?

Ein Unternehmen war erfolgreich

Eine, die beim Dresdner Finanzamt mit ihrem Antrag Erfolg hatte, ist Elisabeth Kreutzkamm-Aumüller. Sie ist Geschäftsführerin der Dresdner Backhaus GmbH, die in der Landeshauptstadt sechs Filialen betreibt. Bereits im vergangenen Jahr hat sie über ihre Steuerberater die Befreiung beantragt. In der Begründung wird auf die Vielzahl von nicht bekannten Personen verwiesen, die in den Filialen täglich einkaufen. Dem Antrag wurde im November 2019 stattgegeben.
Wie das Dresdner Finanzamt auf Anfrage von Sächsische.de bestätigt, ist Elisabeth Kreutzkamm-Aumüller bisher die Einzige, der diese Befreiung gewährt wurde. Beim Finanzamt seien bislang 46 entsprechende Anträge eingereicht worden, so Jäschke. Einer sei genehmigt worden, über sieben wurde noch nicht entschieden, alle anderen wurden abgelehnt. Das stößt bei den Dresdner Unternehmern auf Unverständnis.
„Es macht nur Sinn, wenn es eine Befreiung für das gesamte Handwerk gibt“, sagt beispielsweise Bäcker Ronald Morenz. Das hat die Bäckerinnung durchaus versucht, ist aber gescheitert. Und es sind nicht nur Bäcker, die sich über die Regelung ärgern.

Nicht nur Bäcker werden abgelehnt

Auch Sven Wruck, Inhaber des Unverpackt-Ladens Quäntchen an der Oschatzer Straße, hat im vergangenen Jahr einen Antrag beim Dresdner Finanzamt eingereicht. Bei der Begründung wurde er vom Unverpackt-Verband unterstützt. Dieser verfasste die Anträge für alle Lose-Läden deutschlandweit, die eine entsprechende Befreiung erwirken wollten. Doch auch Wruck scheiterte mit seinem Antrag.
„Weder Umweltschutz noch Kosten sind ein Grund, wie es in dem Schreiben heißt“, erklärt der Unternehmer. Sein Verdacht ist, dass es die Befreiung erst ab einer gewissen Kundenzahl gibt. Das fände Wruck allerdings unfair. Er überlegt noch, ob er sich gegen die Ablehnung wehrt. (sz/sh)

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