In Dresden ist am Dienstag, den 6. April die neue Allgemeinverfügung in Kraft getreten. Geschäfte mit dem Angebot „Click & Meet“, der Zoo, Museen sowie körpernahe Dienstleistungen dürfen nun wieder öffnen, wenn vorher ein Termin gebucht wird. Außerdem muss eine Kontaktnachverfolgung möglich sein. Kunden und Besucher müssen einen tagesaktuellen negativen Selbst- oder Schnelltest vorlegen. Die Selbstauskunft über einen negativen Selbsttest finden Sie hier.
Auch Individualsport alleine, zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist nun wieder möglich, allerdings nur wenn sie im Außenbereich stattfinden.
Die neue Allgemeinverfügung gilt bis zum Erreichen der maximalen Bettenbelegung von 1.300 in Sachsen. Darüber informiert das Land Sachsen nach Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung die Stadt.
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