Voraussichtlich ab Oktober soll der sächsische Reparaturbonus starten. Ein Termin steht noch nicht fest und das Procedere ist auch nicht ganz einfach.
Das Display des Smartphones ist zertrümmert? Die Waschmaschine läuft aus? Der Toaster qualmt? Der Kaffeeautomat spuckt? Der Wäschetrockner hat seine Dienste gleich ganz eingestellt?
Ab Oktober haben solche technischen Helferlein eine gute Chance, erst einmal in einer Reparaturwerkstatt statt sofort auf dem Müll zu landen. Denn dann will Sachsen endlich den Reparaturbonus einführen, den es zum Beispiel in Thüringen schon seit zwei Jahren gibt. Dort erhalten Bürger bis zu 100 Euro pro Jahr und Haushalt, wenn sie defekte Elektrogeräte in einer Fachwerkstatt reparieren lassen.
In Sachsen soll das nun auch endlich möglich sein. Der Freistaat spendiert 200 Euro Bonus pro Jahr für insgesamt zwei Reparaturen. Ob das Programm schon zum 1. Oktober startet, steht noch nicht fest.
Wer bekommt wie viel und wofür?
Auf den Förderbonus hat jeder Anspruch, der mindestens 18 Jahre alt ist und in Sachsen seinen Hauptwohnsitz hat. Die Reparaturrechnung muss mindestens 75 Euro brutto betragen, dann gibt‘s 50 Prozent zurück, also 37,50 Euro. Maximal werden 200 Euro pro Auftrag erstattet. Allerdings gibt es Grenzen: Sollte ein Gerät so defekt sein, dass nur ein Austausch hilft, dann gibt es kein Geld. Auch nicht, wenn ein Gerät durch leistungsstärkere Teile „aufgepimpt“ werden soll.
Wer darf reparieren?
Das dürfen nur speziell gelistete Firmen, die am Bonusprogramm teilnehmen.
Eine entsprechende Liste findet sich im Internet. Aktuell stehen 37 Dresdner Firmen darauf.
Wer zahlt das Geld aus?
Jetzt wird‘s kompliziert. Um den Bonus zu bekommen, muss ein Online-Antrag beim Förderportal der SAB gestellt werden. Dazu bedarf es einer elektronischen Signatur ausschließlich von Verimi, einem Signaturdienstleister. Das geht per Video-Ident oder per eID (Onlinefunktion des Personalausweises). Dann muss nur noch die Rechnung gescannt und hochgeladen werden und nach 72 Stunden soll die Erstattungssumme fließen.
Aber Achtung: Rückwirkend wird der Bonus nicht erstattet, das defekte Teil darf erst nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie im Oktober repariert werden. Die Rechnung dafür muss allerdings bis 1. Dezember eingereicht werden, um in den Genuss des Zuschusses zu kommen.
Sehr ausführlich auf www.smekul.sachsen.de/foerderung/foerderrichtlinie-reparaturbonus-fuer-elektro-und-elektronikgeraete
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