Erfinder des „Hitzefrei“ war ein Dresdner

Hitzefrei
An den "Erfinder" des Hitzefrei an Schulen erinnert das Schulmuseum Dresden. Der Nachlass des Dresdner Schulleiters Carl Wilhelmn Clauß liegt im Stadtmuseum Dresden. Foto: Pönisch

Im August 1863 erteilte Carl Wilhelm Clauß erstmals Hitzefrei. Der Dresdner Schulleiter sah den Wissensgewinn, den „die Schüler mit nach Hause nehmen, gleich Null“ an heißen Tagen

Die Dresdner Nachrichten vom August 1863 verkündeten das erste Hitzefrei: „Mit großer Befriedigung haben wir vernommen, dass in der Schulanstalt des Herrn Direktor Clauß der Unterricht gestern Nachmittag in Anbetracht der Hitze von 25 Grad geschlossen worden ist.“

Die Begründung zur Entscheidung des Herrn Direktor Carl Wilhelm Clauß (1829-1894) dürfte heutzutage mehr als unkorrekt, aber bestimmt noch zutreffend sein: „Lässt sich voraussehen, daß bei einer solchen Temperatur der geistige Gewinn, den die Schüler mit nach Hause nehmen, gleich Null ist, so verdienen da die Rücksichten auf das physische Wohlbefinden der Kinder um so größere Beachtung“. So war es jedenfalls in der Ausgabe von 12. bis 18. August zu lesen. Man wünsche nun, „daß das lobenswerte Vorgehen des Herrn Direktor Clauß in den städtischen wie in den Privatschulen die rechte Beachtung und Nachahmung finde“.

Zur Freude nachfolgenden Generationen von Schülern ging dieser Wunsch zumindest in der DDR in Erfüllung: Hitzefrei setzte sich durch. Im Osten galt die einheitliche Regelung: Stand das Thermometer morgens 10 Uhr im Schatten schon bei 25 Grad, war ab Mittag Schluss mit Lernen. Dann hieß es ab nach Hause …

Clauß war ein sächsischer Lehrer und Privatschuldirektor (sein Clauß’sches Knabeninstitut bestand bis 1894) sowie Gründer der Technischen Lehranstalten. 1863 verkündete er nicht nur als erster Direktor Hitzefrei, sondern rettete auch durch Übernahme die Gewerbeschule der Handwerker vor ihrer Auflösung durch den Gewerbeverein.

Keine einheitliche Regelung

Heute ist jede Hitzefrei-Regelung Ländersache und die Schulleiter sind für die Entscheidung verantwortlich. Kinder dürfen nicht einfach so ohne Rücksprache mit den Eltern nach Hause geschickt werden – schon gar nicht, wenn sie auf Schulbusse oder den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind. An vielen Schulen gibt es deshalb einen sogenannten Hitzeplan. Der regelt, unter welchen Umständen Schulunterricht von 45 auf 30 Minuten verkürzt werden kann, ob eine Doppelstunde auf eine Stunde geschrumpft wird und ab wann Stunden komplett ausfallen. Direktor Clauß würde staunen…

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