Reparaturbonus ist wieder zurück

Reparaturbonus
Symbolfoto pixabay

Ab voraussichtlich 10. November können bei der SAB wieder Anträge auf Kostenübernahme gestellt werden

Sachsen hat wieder Geld für den Reparaturbonus. Damit können Bürger wieder einen Zuschuss zur Reparatur ihrer defekten Elektro- oder Elektronikgeräte erhalten. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtags hat dafür Mittel in Höhe von rund vier Millionen Euro aus dem Klimafonds Sachsen freigegeben.
Die digitale Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) wird voraussichtlich ab 10. November möglich sein. Förderfähig sind weiterhin bis zu zwei Reparaturen pro Antragsteller und Kalenderjahr, die durch speziell zugelassene Unternehmen durchgeführt werden. Gefördert werden 50 Prozent der Reparaturkosten, maximal jedoch 200 Euro pro Reparatur. Der Mindestrechnungsbetrag wird von 75 auf 115 Euro angehoben. Anerkannt werden Reparaturen ab dem 2. Oktober dieses Jahres.

Der Reparaturbonus war im Juli 2023 eingeführt worden. Bis Ende 2024 wurden mehr als 24.500 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 2,6 Millionen Euro bewilligt. Die meisten der Reparaturen betrafen Mobiltelefone/Telefone sowie »weiße Ware« wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Backöfen.
Die Förderung kann aber auch für Fahrräder und Fahrradanhänger genutzt werden.
Weil die für 2025 bereitgestellten Mittel bereits im Frühjahr vollständig ausgeschöpft waren, wurde der Reparaturbonus“ am 26. Mai dieses Jahres ausgesetzt.